Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Vorlage - S-0101/2022  

Betreff: Teilbaulinien- und Teilbebauungsplan "Östlich der Unterauer Straße" - Prüfauftrag zur Aufhebung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRS
Federführend:Bauamt Bearbeiter/-in: Grusdas, Dirk
Beratungsfolge:
Gemeinderat Schlehdorf Entscheidung
02.02.2023 
27. Sitzung des Gemeinderates Schlehdorf ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Vormerkung
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
TeilBPlanSchlehdorf_östl.d.UnterauerStr.  

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat Schlehdorf strebt die Aufhebung des Teilbaulinien- und Teilbebauungsplan "Östlich der Unterauer Straße" an. Die Verwaltung wird um Prüfung gebeten, welche Auswirkungen sich aus der Aufhebung ergeben und das Ergebnis dem Gemeinderat Schlehdorf zur weiteren Entscheidung vorzulegen.             


Vormerkung:

Der Umgriff des Teilbebauungsplan "Östlich der Unterauer Straße" ist mittlerweile durch Bebauung ausgeschöpft. Es kann dahin stehen, ob in den erteilten Baugenehmigungen die Planvorgaben immer berücksichtigt wurden und/oder erforderliche Befreiungen beantragt und erteilt wurden.

 

Es kann also erwogen werden, den Teilbebauungsplan "Östlich der Unterauer Straße" aufzuheben.

 

Die städtebauliche Intention ist erreicht und zukünftige Änderungen sind sehr gut durch das Einfügegebot, §34 BauGB, darstellbar. Insbesondere die erforderliche Nachverdichtung ist dadurch besser darstellbar.

 

Vorher sollte noch geprüft werden, ob durch die Aufhebung bestehendes Baurecht ggf. wegfallen könnte – dies wäre zu vermeiden - .

 

Nach Prüfung wird die Verwaltung das Ergebnis vorlegen und je nach Ausgang der Prüfung die erforderlichen Verfahrensschritte benennen.


Finanzielle Auswirkungen:

Kosten für die eventuelle Beauftragung eines Stadtplaners.

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 TeilBPlanSchlehdorf_östl.d.UnterauerStr. (3128 KB)