Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Vorlage - K-0004/2023  

Betreff: Bebauungsplan Nr. 35 - westlich Bahnhof/Friedzaunweg; erneute Billigung des Entwurfes
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
Federführend:Bauamt Bearbeiter/-in: Heufelder, Matthias
Beratungsfolge:
Bau-, Straßen- und Umweltausschuss Vorberatung
Gemeinderat Kochel a. See Entscheidung
28.03.2023 
32. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Vormerkung
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Stellungnahmen-komplett - oeffentlich  
Bericht_3632932_VG_Kochel_BPlan_35  
BPL_35_Friedzaunweg_SW_291122  
BPL_35_Friedzaunweg_SW_Begründung_291122  
BPL_35_Friedzaunweg_SW_Begründung_korrkennung  
BPL_35_Friedzaunweg_SW_Festsetzungen_Hinweise_korrkennung  
BPL_35_Friedzaunweg_SW_UB_291122  

Beschlussvorschlag:

 

Der vorgelegte Entwurf wird in Ziffer 8 um die Zulässigkeit von sogenannten Solarzäunen ergänzt und im Übrigen gebilligt. Der Bebauungsplan, die Begründung und der Umweltbericht erhalten das Datum vom heutigen Tag. Die Verwaltung wird mit der erneuten Auslegung der Unterlagen sowie der erneuten Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange beauftragt.

 


Vormerkung:

 

Nachdem zum o. g. Bebauungsplan Nr. 35 - westlich Bahnhof/Friedzaunweg in der Sitzung des Gemeinderats v. 27.07.2021 die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange und der sonstigen Behörden beschlossen wurde, ist diese im Zeitraum vom 01.10.2021 bis einschl. 02.11.2021 durchgeführt worden. In der Sitzung vom 04.04.2022 wurde über die eingegangenen Stellungnahmen beraten, Änderungen an der Planung sowie die Beauftragung eines ergänzenden Gutachtens zu den immissionsrechtlichen Fragestellungen beschlossen.

 

Zwischenzeitlich liegt das Gutachten vor (s. Anlage). Auf der Grundlage dieses Gutachtens wurde gemeinsam mit dem Planungsbüro die zulässigen Nutzungen überprüft und der Entwurf des Bebauungsplanes daraufhin und aufgrund der Beschlüsse zu den Stellungnahmen angepasst.

 

Aufgrund einer Anregung aus dem Bauausschuss soll noch unter Ziffer 8 der textlichen Festsetzungen ergänzt werden, das Solarzäune zulässig sind.

 


Finanzielle Auswirkungen:

-


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Stellungnahmen-komplett - oeffentlich (7769 KB)      
Anlage 3 3 Bericht_3632932_VG_Kochel_BPlan_35 (2260 KB)      
Anlage 4 4 BPL_35_Friedzaunweg_SW_291122 (381 KB)      
Anlage 5 5 BPL_35_Friedzaunweg_SW_Begründung_291122 (3730 KB)      
Anlage 6 6 BPL_35_Friedzaunweg_SW_Begründung_korrkennung (211 KB)      
Anlage 7 7 BPL_35_Friedzaunweg_SW_Festsetzungen_Hinweise_korrkennung (77 KB)      
Anlage 8 8 BPL_35_Friedzaunweg_SW_UB_291122 (2469 KB)      
Stammbaum:
K-0004/2023   Bebauungsplan Nr. 35 - westlich Bahnhof/Friedzaunweg; erneute Billigung des Entwurfes   Bauamt   Beschlussvorlage GRK
K-0108/2023   Bebauungsplan Nr. 35 - westlich Bahnhof/Friedzaunweg; erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange, Würdigung der eingegangenen Stellungnahmen   Bauamt   Beschlussvorlage GRK
K-0109/2023   Bebauungsplan Nr. 35 - westlich Bahnhof/Friedzaunweg; Satzungsbeschluss   Bauamt   Beschlussvorlage GRK