Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Vorlage - S-0001/2023  

Betreff: Zweckverband Kommunale Dienste Oberland; Vertretung der Gemeinde Schlehdorf
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRS
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Lutterer, Nicole
Beratungsfolge:
Gemeinderat Schlehdorf Entscheidung
02.02.2023 
27. Sitzung des Gemeinderates Schlehdorf ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Vormerkung
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Mit Zustimmung des Ersten und Zweiten Bürgermeisters überträgt die Gemeinde Schlehdorf das ihr zustehende Stimmrecht auf den Vertreter der Verwaltungsgemeinschaft Kochel a. See.


Vormerkung:

Die Gemeinde Schlehdorf ist für den Bereich „Kommunale Verkehrssicherheit“ durch die Verwaltungsgemeinschaft Kochel a. See im Zweckverband Kommunale Dienste vertreten. Darüber hinaus ist die Schlehdorf selbst für die DienstleistungDurchführung von Vergabeverfahren Zentrale Beschaffungsstelle“ Mitglied des Zweckverbandes. Nach § 8 Abs. 3 der Verbandssatzung kann die Gemeinde Schlehdorf unter Wahrung der Voraussetzungen des Art. 31 Abs. 2 Sätze 1 und 2 KommZG einen gemeinsamen Vertreter bestellen, der die den Verbandsmitgliedern jeweils zustehende Stimmrechte ausübt (= „gekorenen“ Verbandsrat).

 

Vertreten wird die Gemeinde Schlehdorf im Zweckverband Kommunale Dienstleistung „Durchführung von Vergabeverfahren Zentrale Beschaffungsstelle“ durch den Ersten Bürgermeister; im Verhinderungsfall durch seinen Stellvertreter (= „geborene“ Verbandsräte).

Nach Art. 31 Abs. 2 Satz 2 KommZG ist es möglich, mit Zustimmung des Ersten Bürgermeisters und seines Stellvertreters den Vertreter der Verwaltungsgemeinschaft mit der Vertretung zu betrauen. Das heißt, das Stimmrecht, das der Gemeinde Schlehdorf aus der Dienstleistung „Durchführung von Vergabeverfahren Zentrale Beschaffungsstelle“ zusteht, nimmt künftig der Vertreter der Verwaltungsgemeinschaft wahr. Ein Widerruf ist möglich, wenn ein Wechsel im Amt des geborenen Vertreters eintritt.

Der Erste und Zweite Bürgermeister haben ihre Zustimmung erklärt.

 

Der Vertreter der Verwaltungsgemeinschaft ist durch die Gemeinschaftsversammlung zu bestimmen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

  1. Erläuterungen zu finanziellen Auswirkungen durch den Beschluss:

 

keine