Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Vorlage - VG-0002/2023  

Betreff: Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023; Erlass der Haushaltssatzung, Beschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage VGK
Federführend:Finanzverwaltung Bearbeiter/-in: Bacher, Thomas
Beratungsfolge:
Gemeinschaftsversammlung VG Kochel a. See Entscheidung
18.04.0203    6. Sitzung der Gemeinschaftsversammlung VG Kochel a. See      
18.04.2023 
6. Sitzung der Gemeinschaftsversammlung VG Kochel a. See geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Vormerkung
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Verwaltungshaushalt 2023 - VG  
Vermögenshaushalt 2023 - VG  
Zusammenfassung Einnahmen, Ausgaben 2023 - VG  
Gruppierungsübersicht 2023 - VG  
Haushaltssatzung 2023 - VG  
Stellenplan 2023 - VG  

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeinschaftsversammlung beschließt die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan, Anlagen und Bestandteilen für das Haushaltsjahr 2023. Die Höhe der Umlagen wird gemäß Art. 8 Abs. 2 Satz 2 VGemO auf 1.194.400 Euro festgesetzt. Für die Berechnung der Umlage werden die Einwohnerzahlen zum 31.12.2021 sowie die Umlagekraftzahlen für das Haushaltsjahr 2023 zugrunde gelegt.

 


Vormerkung:

 

Die Kämmerei hat unter Berücksichtigung von Vorgaben und Mittelanmeldungen einen Entwurf des Verwaltungs- und Vermögenshaushaltsplanes samt  Anlagen für das laufende Jahr 2023 erstellt.

 

Der Haushaltsplan schließt in den Einnahmen und Ausgaben

im Verwaltungshaushalt mit je     1.583.700 Euro und

im Vermögenshaushalt mit je          290.000 Euro und

insgesamt mit je        1.873.700 Euro ab.

 

Das Umlagesoll beträgt 1.194.400 Euro (Jahr 2022: 1.159.700 Euro; Jahr 2021: 945.700 Euro). Davon entfallen auf die Mitgliedsgemeinden Kochel a. See 910.011 Euro und Schlehdorf 284.389 Euro. Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben. Aus den allgemeinen Rücklagen werden 290.000 Euro entnommen (Jahr 2022 13.600 Euro). Vom Vermögenshaushalt werden in den Verwaltungshaushalt 180.200 Euro zugeführt. Im Zuge von Verfahrens- und Programmänderungen sowie der zusätlichen Einstellungen stehen im Vermögenshaushalt 109.800 Euro Investitionskosten im Raum.

 

Die Erhöhungen im Verwaltungshaushalt beruhen auf die allgemeinen Kostensteigerungen, den Tariferhöhungen zwischen 5% und 10,5% und auf Grund der zusätzlichen Neueinstellungen. 

 

 

Folgende Haushaltssatzung ist auf diesen Grundlagen für das Jahr 2023 zu erlassen:

Haushaltssatzung

 

der Verwaltungsgemeinschaft Kochel am See, Landkreis Bad Tölz - Wolfratshausen für das Haushaltsjahr 2023

 

Auf Grund der Art. 8 Abs. 2, Art. 10 Abs. 2  der Verwaltungsgemeinschaftsordnung für den Freistaat Bayern (VGemO), Art. 41 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG), Art. 63 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) erlässt die Verwaltungsgemeinschaft Kochel am See folgende Haushaltssatzung:

 

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Jahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit je              1.583.700 €

und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit je              290.000 €

ab.

 

§ 2

Kreditaufnahmen zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaß-nahmen im Vermögenshaushalt sind nicht vorgesehen.

 

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

§ 4

Verwaltungsumlage

  1. Der durch die sonstigen Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagensoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2023 auf 1.194.400 € festgesetzt.
  2. Das unter Nr. 1 festgesetzte Umlagensoll wird gemäß Beschluss der Gemeinschaftsversammlung vom 14.01.2003 (TOP 4) wie folgt auf die Mitgliedsgemeinden umgelegt und als Umlage von diesen erhoben:

a)       50 v.H., das sind 597.200 €, im Verhältnis der Einwohnerzahl der jeweiligen Mitgliedsgemeinde zur Gesamteinwohnerzahl der Verwaltungsgemeinschaft Kochel am See und

b)       50 v.H., das sind 597.200€, im Verhältnis der Umlagekraft der jeweiligen Mitgliedsgemeinde zur Gesamtumlagekraft der Verwaltungsgemeinschaft Kochel am See.

  1. r die Berechnung der Umlage werden

a)       die maßgebenden Einwohnerzahlen nach dem Stand des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung vom 31.12.2021 und

b)       die maßgebenden Umlagekraftzahlen nach Mitteilung des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung für das Jahr 2022

zu Grunde gelegt.

 

§ 5

Investitionsumlage

Eine Investitionsumlage wird nicht festgesetzt.

 

§ 6

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 50.000 € festgesetzt.

 

§ 7

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

 

§ 8

 

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2023 in Kraft.

 

 

Verwaltungsgemeinschaft Kochel am See 

Kochel am See, XX.XX.2023

 

S.

     Thomas W. Holz

Gemeinschaftsvorsitzender

und Ersterrgermeister

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

-

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Verwaltungshaushalt 2023 - VG (61 KB)      
Anlage 2 2 Vermögenshaushalt 2023 - VG (12 KB)      
Anlage 3 3 Zusammenfassung Einnahmen, Ausgaben 2023 - VG (11 KB)      
Anlage 4 4 Gruppierungsübersicht 2023 - VG (38 KB)      
Anlage 5 5 Haushaltssatzung 2023 - VG (130 KB)      
Anlage 6 6 Stellenplan 2023 - VG (398 KB)