Vorlage - S-0015/2023
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Beschlussvorschlag:
Das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Gewerbebaus mit Gastronomie, Tiefgarage und Stellplätzen in Schlehdorf, An der Breiten, und den beantragten Ausnahmen und Befreiungen vom Bebauungsplan Nr. 8 Gewerbegebiet Breiten, der BayBO Art 6. und der GaStellV §3 wird erteilt.
Vormerkung:
Das Vorhaben benötigt nachstehende Abweichungen , Ausnahmen und Befreiungen :
Befreiung von den Festsetzungen durch Planzeichen und Text, Pkt. 1.2.1:
Zur Absturzsicherung im Bereich der Tiefgaragenzufahrt muss ein Geländer angebracht werden, das die Baugrenze auf der Nordseite um 7,00 m überschreitet.
Befreiung von den Festsetzungen durch Planzeichen und Text, Pkt. 3.1:
Aufgrund der unterschiedlichen Nutzungen und den damit verbundenen Anforderungen kann der Baukörper nicht das geforderte Längen - und Breitenverhältnis erfüllen.
Abweichung von der BayBO Art. 6, Abs. 4
Da das natürliche Gelände nicht mehr vorhanden ist, wurde der Geländeverlauf so geplant, dass er zwischen dem bestehenden Geländeverlauf der Nachbargrundstücke angeglichen ist.
Abweichung GaStellV §3 Rampen, Abs. 1 und 2
Die Rampe wurde im Bereich der Tiefgaragenzufahrt gemäß EAR ausgerundet.
Finanzielle Auswirkungen:
keine