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Vorlage - S-0015/2023  

Betreff: Neubau eines Gewerbebaus mit Gastronomie, Tiefgarage und Stellplätzen in Schlehdorf, An der Breiten (0249/2023)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRS
Federführend:Bauamt Bearbeiter/-in: Grusdas, Dirk
Beratungsfolge:
Gemeinderat Schlehdorf Entscheidung
16.03.2023 
28. Sitzung des Gemeinderates Schlehdorf ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Vormerkung
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Gewerbebaus mit Gastronomie, Tiefgarage und Stellplätzen in Schlehdorf, An der Breiten, und den beantragten Ausnahmen und Befreiungen vom Bebauungsplan Nr. 8 Gewerbegebiet Breiten, der BayBO Art 6. und der GaStellV §3 wird erteilt.


Vormerkung:

Das Vorhaben benötigt nachstehende Abweichungen , Ausnahmen und Befreiungen :

 

Befreiung von den Festsetzungen durch Planzeichen und Text, Pkt. 1.2.1:

Zur Absturzsicherung im Bereich der Tiefgaragenzufahrt muss ein Geländer angebracht werden, das die Baugrenze auf der Nordseite um 7,00 m überschreitet.

 

Befreiung von den Festsetzungen durch Planzeichen und Text, Pkt. 3.1:

Aufgrund der unterschiedlichen Nutzungen und den damit verbundenen Anforderungen kann der Baukörper nicht das geforderte Längen - und Breitenverhältnis erfüllen.

 

Abweichung von der BayBO Art. 6, Abs. 4

Da das natürliche Gelände nicht mehr vorhanden ist, wurde der Geländeverlauf so geplant, dass er zwischen dem bestehenden Geländeverlauf der Nachbargrundstücke angeglichen ist.

 

Abweichung GaStellV §3 Rampen, Abs. 1 und 2

Die Rampe wurde im Bereich der Tiefgaragenzufahrt gemäß EAR ausgerundet.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

keine