Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Vorlage - K-0043/2019-01  

Betreff: Bebauungsplan Nr. 3 - Hohenkreitleite; Änderung, Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
Federführend:Bauamt Bearbeiter/-in: Heufelder, Matthias
Beratungsfolge:
Bau-, Straßen- und Umweltausschuss Vorberatung
Gemeinderat Kochel a. See Entscheidung
28.03.2023 
32. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Vormerkung
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
BebauungsplanNr3  

Beschlussvorschlag:

 

Die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 3 - Hohenkreitleite“ im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB (qualifizierter Bebauungsplan) im Sinne des § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren) wird beschlossen. Der künftige Geltungsbereich ist in der Anlage 2 zu Vorlage K-0043/2019-01 unmaßstäblich eingetragen und umfasst den Geltungsbereich des ursprünglichen Bebauungsplanes Nr. 3. Der Aufstellungsbeschluss ist bekanntzumachen.

 


Vormerkung:

In der Sitzung des Gemeinderates vom 20.02.2018 wurde beschlossen, dass der Bebauungsplan Nr. 3 der Gemeinde Kochel a. See auf Antrag einiger betroffener Eigentümer geändert werden soll. Der städtebauliche Vertrag mit den Antragsstellern ist gemäß den Vorgaben des Gemeinderates geschlossen.

 

Das Planungsziel besteht darin, die Anbindung der Straße „Am Sonnenstein“ an die „Alte Straße“ neu zu regeln und damit im Zusammenhang stehende weitere städtebauliche Aspekte zu berücksichtigen. In der Zwischenzeit wurde ein Entwurf erarbeitet, der auch den gesamten alten Planbereich umfasst. Dies ist sehr vorteilhaft, da der gesamte alte Planbereich nur noch sehr schwer anwendbar ist, schlecht lesbar und durch die Neufassung auch leichter in der Umsetzung wird.

 

Nunmehr kann der Aufstellungsbeschluss gefasst und das förmliche Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes gefasst werden.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

  1. Erläuterungen zu finanziellen Auswirkungen durch den Beschluss:

Teilweise Übernahme der Kosten durch städtebaulichen Vertrag. Durch die Erweiterung des Planes auf einen größeren Umgriff fallen (wie sonst üblich) keine Höheren Planungskosten an. Das Planungsbüro hat sich bereit erklärt, dies für den gleichen Satz, wie für den ursprünglich kleiner geplanten Umgriff zu realisieren.

 

  1. Erläuterungen zu den Haushaltsmitteln:

r Bauleitplanung steht regelmäßig ein Budget zur Verfügung.

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 BebauungsplanNr3 (5730 KB)      
Stammbaum:
K-0043/2019-01   Bebauungsplan Nr. 3 - Hohenkreitleite; Änderung, Aufstellungsbeschluss   Bauamt   Beschlussvorlage GRK
K-0033/2023   Bebauungsplan Nr. 3 - Hohenkreitleite; Änderung, Billigung des Entwurfes und Auslegung   Bauamt   Beschlussvorlage GRK
K-0165/2023   Bebauungsplan Nr. 3 "Hohenkreitleite" (K-610-3/3); Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange, Würdigung der eingegangenen Stellungnahmen   Bauamt   Beschlussvorlage GRK