Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Vorlage - VG-0005/2023  

Betreff: Zweckverband Kommunale Dienste Oberland; Vertretung der Mitgliedsgemeinden durch die Verwaltungsgemeinschaft
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage VGK
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Lutterer, Nicole
Beratungsfolge:
Gemeinschaftsversammlung VG Kochel a. See Entscheidung
18.04.0203    6. Sitzung der Gemeinschaftsversammlung VG Kochel a. See      
18.04.2023 
6. Sitzung der Gemeinschaftsversammlung VG Kochel a. See ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Vormerkung
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

 

Als Vertreter der Verwaltungsgemeinschaft Kochel a. See beim Zweckverband Kommunale Dienste Oberland, Bad Tölz, werden die/der Gemeinschaftsvorsitzende und im Verhinderungsfalle die/der stellvertretende Gemeinschaftsvorsitzende, die/der Geschäftsleiter/in sowie die/der Leiter/in der Finanzverwaltung bestimmt.

 


Vormerkung:

 

Die Mitgliedsgemeinden Kochel a. See und Schlehdorf sind für den Bereich „Kommunale Verkehrssicherheit“ durch die Verwaltungsgemeinschaft Kochel a. See im Zweckverband Kommunale Dienste Oberland vertreten. Darüber hinaus sind beide Gemeinden selbst für die Dienstleistung „Durchführung von Vergabeverfahren – Zentrale Beschaffungsstelle“ Mitglied des Zweckverbandes. Nach § 8 Abs. 3 der Verbandssatzung können die Gemeinden unter Wahrung der Voraussetzungen des Art. 31 Abs. 2 Sätze 1 und 2 KommZG einen gemeinsamen Vertreter bestellen, der die den Verbandsmitgliedern jeweiligen Stimmrechte ausübt (= „gekorenen“ Verbandsrat).

Bisher vertreten werden die Gemeinden im Zweckverband Kommunale Dienstleistung „Durchführung von Vergabeverfahren – Zentrale Beschaffungsstelle“ durch die Ersten Bürgermeister; im Verhinderungsfall durch die Stellvertreter (= „geborene“ Verbandsräte).

 

Nach Art. 31 Abs. 2 Satz 2 KommZG ist es möglich, mit Zustimmung der Ersten Bürgermeister und ihrer Stellvertreter „andere Personen“ als Vertreter der Verwaltungsgemeinschaft mit der Vertretung zu betrauen. Dies ist durch Beschluss des Gemeinderates der Gemeinde Schlehdorf mit Datum vom 02.02.2023 und durch Beschluss des Gemeinderates der Gemeinde Kochel a. See mit Datum vom 28.02.2023 erfolgt.

Das heißt, das Stimmrecht, das die Gemeinden aus der Dienstleistung „Durchführung von Vergabeverfahren - Zentrale Beschaffungsstelle“ zusteht, nimmt künftig der Vertreter der Verwaltungsgemeinschaft war. Ein Widerruf ist möglich, wenn ein Wechsel im Amt des geborenen Vertreters eintritt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

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