Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Vorlage - K-0045/2023  

Betreff: Errichtung eines Carports mit isolierter Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 3 - Hohenkreitleite in Kochel a. See, Am Lainbach
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
Federführend:Bauamt Bearbeiter/-in: Grusdas, Dirk
Beratungsfolge:
Bau-, Straßen- und Umweltausschuss Entscheidung
Gemeinderat Kochel a. See Entscheidung
25.04.2023 
33. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Vormerkung
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

 

Der isolierten Befreiung von der Festsetzung der Baugrenze im Bebauungsplan Nr. 3 - Hohenkreitleite für die Errichtung eines verfahrensfreien Carports an der  mittleren nördlichen Grundstücksgrenze in Kochel a. See, Am Lainbach, wird entsprochen.

 


Vormerkung:

 

Das Vorhaben lieg im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 3 - Hohenkreitleite aus dem Jahr 1968. Dieser enthält sehr restriktive Festsetzung zur Überbaubarkeit der Grundstücke, die nicht mehr zeitgemäß sind.

Deshalb wurden im Umgriff bereits Ausnahmen zugelassen – zuletzt in 2021 beim übernächsten nördlichen Nachbarn zur Errichtung einer Hackschnitzelbunkeranlage.

Die Befreiung ist darüber hinaus städtebaulich vertretbar, so dass der isolierten Befreiung entsprochen werden kann.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

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