Vorlage - K-0048/2023
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Beschlussvorschlag:
Das gemeindliche Einvernehmen zur Bauvoranfrage zum Neubau eines Einfamilienhauses in Kochel a. See, Am Oberried, wird verweigert.
Vormerkung:
In der Betrachtung der vorhandenen Bebauung und des bereits beantragten Neubaus (Antragsnr. 22 BA 2022/1602, Vorlage K-0186/2022) ist der in Rede stehende Bau nach außen abgesetzt. In Ermangelung weiterer umgebener Bauten ist der Bauort damit dem planungsrechtlichen Außenbereich zuzurechnen.
Da eine Privilegierung nicht angeführt wurde und diese auch nicht erkennbar ist, ist das Einvernehmen zu versagen.
Finanzielle Auswirkungen:
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