Vorlage - K-0036/2023-08
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Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt die folgende Haushaltssatzung sowie den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 mit Anlagen und Bestandteilen.
Vormerkung:
Die Kämmerei hat den Entwurf des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 unter Berücksichtigung der verschiedenen Sachgebiete, der Vorgaben aus bereits gefassten Gemeinderatsbeschlüssen und aus den Beratungen im Haupt- und Finanzausschusses sowie im Gemeinderat erstellt.
Der Gesamthaushalt 2023 weist demnach ein Volumen von 20.579.400 Euro auf, wobei 12.286.700 Euro auf den Verwaltungshaushalt entfallen und 8.292.700 Euro auf den Vermögenshaushalt. Die Zuführung vom Verwaltungshaushalt in den Vermögenshaushalt ist in Höhe von 500.200 Euro angesetzt. Im Vermögenshaushalt sind Investitionen in Höhe von rund 7.740.300 Euro für 2023 eingeplant.
Die Hebesätze für die Grundsteuern A und B sowie der Gewerbesteuer bleiben gegenüber dem Vorjahr unverändert bei 350 v. H..
Kreditaufnahmen sind für das Haushaltsjahr 2023 mit 2.520.000 Euro eingeplant. Eine Entnahme aus den allgemeinen Rücklagen ist in Höhe von 2.000.000 Euro geplant.
Vor diesem Hintergrund und mit diesen Zahlen hat die Finanzverwaltung folgende Haushaltssatzung erarbeitet:
Haushaltssatzung
der Gemeinde Kochel a. See, Landkreis Bad Tölz - Wolfratshausen
für das Haushaltsjahr 2023
Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erläßt die Gemeinde Kochel a. See folgende
Haushaltssatzung
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Jahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit je 12.286.700 €
und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit je 8.292.700 €
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaß-nahmen im Vermögenshaushalt sind in Höhe von 2.520.000 € vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 350 v. H.
b) für die Grundstücke (B) 350 v. H.
2. Gewerbesteuer 350 v. H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 500.000 € festgesetzt.
§ 6
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2023 in Kraft.
Gemeinde Kochel a. See
Kochel a. See,
Thomas W. Holz
Erster Bürgermeister
Finanzielle Auswirkungen:
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Satzung 2023 - K (106 KB) | ||||
3 | Vorbericht 2023 - K (532 KB) | ||||
4 | Vorberichtanlagen 2023 - K (724 KB) | ||||
5 | Beteiligungsbericht HzStB2023 (163 KB) | ||||
6 | Zusammenfassung Einnahmen, Ausgaben 2023 - K (12 KB) | ||||
7 | Gruppierungsübersicht 2023 - K 24.03.2023 (40 KB) | ||||
8 | Verwaltungshaushalt 2023 - K 24.03.2023 (304 KB) | ||||
9 | Vermögenshaushalt 2023 - K 24.03.2023 (136 KB) | ||||
10 | Investitionsprogramm 2023 - K (11 KB) | ||||
11 | Finanzplan 2023 - K (574 KB) | ||||
12 | Finanzplan nach Arten 2023 - K (24 KB) | ||||
13 | Finanzplan nach Aufgaben 2023 - K (13 KB) |