Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Vorlage - K-0051/2023  

Betreff: Schöffenwahl 2023, Vorbereitung der Sitzungen der Schöffengerichte und Strafkammern; Vorschlagsliste der Gemeinde Kochel a. See
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Lutterer, Nicole
Beratungsfolge:
Gemeinderat Kochel a. See Entscheidung
25.04.2023 
33. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Vormerkung
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat schlägt folgende Personen aus der Gemeinde Kochel a. See für das Schöffenamt der Jahre 2024 bis 2028 vor:

1. Gerdes, Matthias; Franz-Marc-Straße 43, 82431 Ried/Kochel a. See; geb. 14.10.1966 in Bremerhaven; Theaterpädagoge

2.  Menzel, Roland; Am Wieden 9 a, 82431 Kochel a. See; geb. 03.02.1964 in Benediktbeuern; Ingenieur

3.  Bauer, Sabine; Graseckstraße 19 ½, 82431 Kochel a. See; geb. 23.08.1969 in Bonn; Grundschullehrerin

4. Dewes, Iris; Schmied-von-Kochel-Platz 5, 82431 Kochel a. See; geb. 08.10.1960 in Dillingen/ Saar; Jugend- und Heimerzieherin.

 


Vormerkung:

 

Der Präsident des Landgerichts München II fordert mit Schreiben vom 10.01.2023 die Gemeinden und Städte auf, für die Sitzungsperiode 2024 bis 2028 wieder geeignete Personen für das Amt des Schöffen (Ehrenamt) vorzuschlagen. Die Gemeinde Kochel a. See ist aufgefordert, bis spätestens 05.06.2023 mindestens zwei Person zu melden.

Aufgrund der öffentlichen Aufforderungen an den gemeindlichen Amtstafeln zur Benennung von geeigneten Personen meldeten sich vier Personen bei der Gemeindeverwaltung:

1.   Gerdes, Matthias; Franz-Marc-Straße 43, 82431 Ried/Kochel a. See; geb. 14.10.1966 in Bremerhaven; Theaterpädagoge

2.  Menzel, Roland; Am Wieden 9 a, 82431 Kochel a. See; geb. 03.02.1964 in Benediktbeuern; Ingenieur

3.  Bauer, Sabine; Graseckstraße 19 ½, 82431 Kochel a. See; geb. 23.08.1969 in Bonn; Grundschullehrerin

4. Dewes, Iris; Schmied-von-Kochel-Platz 5, 82431 Kochel a. See; geb. 08.10.1960 in Dillingen/ Saar; Jugend- und Heimerzieherin

 

Die vom Gemeinderat mit mindestens zwei Drittel der anwesenden Mitglieder bzw. mindestens die Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl beschlossene Schöffen-Vorschlagsliste ist eine Woche vor der endgültigen Meldung zu jedermanns Einsicht öffentlich auszulegen. Hiergegen kann ggf. bis zur einer Woche nach Ende der Auslegungsfrist schriftlich oder zu Protokoll Einspruch erhoben werden mit der Begründung, dass in die Vorschlagsliste unfähige Personen als Schöffen aufgenommen werden.

 

Unfähig für das Schöffenamt sind:

-       Personen, die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt sind;

-       Personen, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat schwebt, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann.

 

Ins Schöffenamt sollen nicht berufen werden:

-       Personen, die bei Beginn der Amtsperiode das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben würden;

-       Personen, die das 70. Lebensjahr vollendet haben oder es bis zum Beginn der Amtsperiode vollenden würden;

-       Personen, die zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste nicht in der Gemeinde wohnen;

-       Personen, die aus gesundheitlichen Gründen zu dem Amt nicht geeignet sind;

-       Personen, die mangels ausreichender Beherrschung der deutschen Sprache für das Amt nicht geeignet sind;

-       Personen, die in Vermögensverfall geraten sind.

Bestimmte Personen(gruppen) können das Ehrenamt des Schöffen von sich aus ablehnen. Ansonsten besteht für die Übernahme des Ehrenamts eine Verpflichtung.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

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