Vorlage - S-0035/2023
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Beschlussvorschlag:
Der vorliegende neue Entwurf des Bebauungsplanes wird gebilligt. Er bekommt das Datum vom 04.05.2023. Die Verwaltung wird mit der erneuten Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und sonstiger Behörden sowie der öffentlichkeit beauftragt.
Vormerkung:
Um Wiederholungen zu vermeiden wird auf Beschlusshistorie zu diesem Verfahren verwiesen.
Nachdem sich in Abstimmung mit den Vorhabenträgern im Rahmen der Stellungnahmennahmen in den vorherigen Verfahrensschritten noch Änderungen in der Planung ergeben haben, werden diese dem Gemeinderat zur Entscheidung vorgelegt.
Im Wesentlichen wurden folgende Punkte
geändert:
- Änderung der Art der baulichen Nutzung von Sondergebiet in ein Dörfliches Wohngebiet
- Reduzierung und Anpassung der Baufenster: Herausnahme von Bauflächen aus dem nordöstlichen Teil des Planungsgebiets, welches durch Überschwemmungen gefährdet und als Biotopfläche kartiert ist
- Anpassung der zulässigen GR sowie der Wandhöhe an das neue Planungskonzept (Berücksichtigung Dachdämmung)
- Neuregelung der Abstandsflächen
- Neuregelung der Stellplatzflächen
- Neuregelung der zulässigen Wohneinheiten
Der Plan ist in der geänderten Fassung dieser Vorlage als Anlage beigefügt und es wird vorgeschlagen den Plan in der vorliegenden Fassung zu billigen und die erneute Auslegung nach § 4 Abs. 2 sowie § 3 Abs. 2 (Wiederholung des Schrittes) zu beschließen.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Entwurf Bebauungsplan (201 KB) | ||||
2 | Entwurf Begründung (745 KB) |