Vorlage - K-0056/2023
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Beschlussvorschlag:
Die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 26 – Rothenberg Süd im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB (qualifizierter Bebauungsplan) im vereinfachten Verfahren wird beschlossen. Der künftige Geltungsbereich entspricht dem ursprünglichen Bebauungsplan Nr. 26. Der Aufstellungsbeschluss ist öffentlich bekanntzumachen.
Vormerkung:
Zum Bebauungsplan Nr. 26 - Rothenberg Süd wurde ein Änderungsantrag gestellt, der eine Vergrößerung der GRZ für Tiefgaragen zum Ziel hat.
Der Bau-, Straßen und Umweltausschuss hatte in seiner Sitzung v. 18.04.2023 die Veraltung beauftragt zu prüfen, ob diese Änderung für das gesamte Plangebiet im Rahmen einer textlichen Änderung möglich wäre. Die Abteilung für Planungsrecht am Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen hat dies nun bestätigt.
Dementsprechend kann nun der Aufstellungsbeschluss für die Änderung gefasst werden.
Finanzielle Auswirkungen:
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