Vorlage - K-0057/2023-01
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Beschlussvorschlag:
Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 – Rothenberg Süd wird gebilligt. Die Öffentlichkeit sowie die Träger öffentlicher Belange und sonstige Behörden sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen bzw. um Stellungnahme zu bitten.
Vormerkung:
Zu dem Bebauungsplan Nr. 26 - Rothenberg Süd wurde ein Änderungsantrag gestellt, der eine Vergrößerung der GRZ für Tiefgaragen zum Ziel hat.
Der Bau-, Straßen- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung v. 18.04.2023 die Veraltung beauftragt zu prüfen, ob dies für das gesamte Plangebiet im Rahmen einer textlichen Änderung möglich wäre. Die Abteilung für Planungsrecht am Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen hat dies nun bestätigt.
Sofern im vorherigen Tagesordnungspunkt die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans beschlossen wurde, kann nun der Entwurf des Bebauungsplanes gebilligt und die Verwaltung mit der öffentlichen Auslegung sowie der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und sonstiger Behörden beauftragt werden.
Finanzielle Auswirkungen:
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 1. Aenderung-BebauungsplanNr26-textlich (94 KB) | ||||
2 | Begründung zur vereinfachten 1. Änderung B-Plan Nr. 26 (144 KB) |