Vorlage - K-0061/2023
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Beschlussvorschlag:
-wird in der Sitzung gefasst-
Vormerkung:
Für den Ortsteil Ried ist am 10.05.2022 ein Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes eingegangen (s. Anlage).
Über den Antrag wurde u. a. in der Sitzung des Bau-, Straßen- und Umweltausschusses am 06.09.2022 vorberaten. Dabei wurde deutlich, dass eine Konkretisierung des Vorschlags eines „Einheimischenmodells“ notwendig ist. Hierzu gab es in der Zwischenzeit intensiven Austausch mit der von den Antragstellern beauftragten Rechtsanwältin und mit einem Notariat. Das Ergebnis hieraus ist der Entwurf eines Notarvertrages. Bzgl. der Details darf hier auf die Anlage verwiesen werden.
Als Kaufpreis bei einem Ankauf durch die Gemeinde (Ziff. 6. a)) wird verwaltungsseitig folgende Regelung vorgeschlagen: Für den Verkaufsfall außerhalb der zulässigen Konstellationen steht der Gemeinde Kochel a. See für die Dauer von 20 Jahren ein Vorkaufsrecht zu dem dann gültigen Bodenrichtwert abzüglich 30 v. H. zu.
Auch für Ziff. 2. b) und die Frage der „Ortsansässigkeit“ ist noch eine Regelung zu finden. Hier stellt sich die Frage, wie lange jemand in der Gemeinde gemeldet sein und seinen Lebensmittelpunkt haben muss, um als „ortsansässig“ zu gelten.
Hinsichtlich der planerischen Überlegungen sei darauf hingewiesen, dass der Gemeinderat in der Sitzung v. 15.12.2022 die Arbeitsgruppe für Landnutzungsplanung, Bad Kohlgrub, wird mit der Erstellung einer Bauflächenanalyse für das gesamte Gemeindegebiet beauftragt hat. Erste Ergebnisse hierfür liegen noch nicht vor.
Finanzielle Auswirkungen:
Prüf- und Personalaufwand.
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Antrag Bauleitplanung (292 KB) | ||||
2 | erweitertes Konzept (259 KB) | ||||
3 | VertragsvorschlagRiedNeuerBebauungsplan (91 KB) |