Vorlage - K-0062/2023
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Beschlussvorschlag:
Die im erneuten verkürzten Verfahren nach § 3 Abs. 2 sowie § 4 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 33 - Kreidenhansl werden vollinhaltlich zur Kenntnis genommen. Der Entwurf des Bebauungsplanes verbleibt bis auf eine redaktionelle Ergänzung unverändert. Weitere, über die Stellungnahmen hinaus ersichtliche Belange, sind nicht festzustellen.
Vormerkung:
Um Wiederholungen zu vermeiden wird auf die Vorlagenhistorie verwiesen.
Nachdem die jüngste Fassung für den Bebauungsplan Nr. 33 - Kreidenhansl in der Sitzung des Gemeinderats zuletzt am 25.04.2023 als Entwurf gebilligt wurde, wurde die Öffentlichkeit sowie die Träger öffentlicher Belange und sonstige Behörden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt bzw. um Stellungnahme gebeten. Die Behörden wurden mit Datum vom 22.05.2023 und die Öffentlichkeit mit Bekanntmachung vom 16.05.2023, veröffentlicht am 17.05.2023 um Stellungnahme bis einschließlich 09.06.2023 gebeten.
Der Gemeinderat hatte bestimmt, dass die Auslegungsfrist verkürzt werden sollte und das Stellungnahmen nur zu geänderten oder ergänzten Punkten abgegeben werden können.
Es wurden 33 Behörden/Träger öffentlicher Belange um Stellungnahme gebeten. 13 Stellungnahmen sind eingegangen. Die Stellungnahmen sind dieser Vorlage vollinhaltlich als Anlage beigefügt. Bei den in dieser Vorlage dargestellten Sachverhalten handelt es sich um Zitate und verkürzte Aussagen. Es gilt das beigefügte Original der Stellungnahme.
Im Einzelnen sind folgende Stellungnahmen eingegangen:
- Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen, fachliche Ortsplanung vom 07.06.2023
Mit der Planung besteht Einverständnis. Es wird darauf hingewiesen, dass die natürliche Geländeroberkante ggf. Fehlinterpretationen begünstigen könnte.
Beschlussvorschlag:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Flexibilität durch die fließende Höhenbezugspunkte ist von der Gemeinde gewünscht.
Eine Planänderung ist durch diese Stellungnahme nicht angezeigt.
- Bayerische Staatsforsten, vom 23.05.2023
Keine wahrzunehmenden Belange.
Beschlussvorschlag:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
- Wasserwirtschaftsamt Weilheim vom 23.05.2023
gegen den Bebauungsplan bestehen aus wasserwirtschaftlicher Sicht keine Bedenken wenn sichergestellt wird, dass der Plan 05-LPT100a.pdf für die frei zuhaltenden Fließwege mit dem Bebauungsplan festgesetzt wird.
Beschlussvorschlag:
Der Plan 05-LPT100a ist in den textlichen Festsetzungen unter Ziffer 6 Abs. 6 unter dem Thema „Hangwasser“ festgesetzt. Zur Verdeutlichung für Bauherren und Planer ist der Plan als redaktionelle Ergänzung in die Bebauungsplandarstellung zu integrieren. Eine Planänderung ist durch diese Stellungnahme nicht angezeigt.
- Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen, Immissionsschutz vom 23.05.2023
Aus immissionsschutzfachlicher Sicht besteht […] Einvernehmen.
Wie in der vorherigen Stellungnahme mitgeteilt, kann aus dem Plan nicht abschließend geschlossen werden, ob alle Baufenster mindestens 28 m vom nächstgelegenen gewerblich genutzten Stellplatz des Seehotels „Grauer Bär“ einhalten.
Beschlussvorschlag:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Im Maßstäblichen Planausdruck ist deutlich zu erkennen, das die neugeschaffenen Baufenster allesamt > 28 m von der gegenüberliegenden Straßenseite entfernt sind. Eine Änderung des Planes ist daher nicht erforderlich.
- Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen, Untere Naturschutzbehörde vom 09.06.2023
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes besteht daher aus Sicht der Unteren Naturschutzbehörde Einverständnis.
- Regierung von Oberbayern vom 09.06.2023
Entsprechend dem Beschlussbuchauszug vom 28.02.2023 ist ersichtlich, dass
die aufgeführten Belange abgeklärt wurden. Bei weiterer Berücksichtigung der Belange der Siedlungsstruktur sowie von Naturund Landschaft stehen die Erfordernisse der Raumordnung der Planung auch weiterhin nicht entgegen.
- Handwerkskammer für München und Oberbayern vom 07.06.2023
Keine weiteren Anmerkungen und Hinweise.
Beschlussvorschlag:
Die Stellungnahmen 5 mit 7 werden zur Kenntnis genommen. Eine Planänderung ist nicht erforderlich.
- Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen, Planungsrecht vom 05.06.2023
Der Flächennutzungsplan ist noch zu ändern. Der Bebauungsplan kann erst in Kraft treten, wenn der Flächennutzungsplan inkraft getreten ist.
Die DIN 4109, Festsetzung 11.1 muss im Bauamt vorgehalten werden und darauf muss im Bebauungsplan hingewiesen werden.
Beschlussvorschlag:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Änderungs des Flächennutzungsplanes wird mit dem Inkrafttreten des Bebauungsplanes erfolgen. Bei Festsetzung Ziffer 11.1 wird redaktionell ergänzt, das der maßgebliche Teil der DIN 4109 im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Kochel a. See zur Einsicht bereitgehalten wird. Eine weitere Planänderung ist nicht erforderlich.
- Bayerisches Landesamt für Umwelt vom 25.05.2023
Das Plangebiet liegt auf einem Murkegel am Ausgang des Grabens, der von der
Westflanke des Sonnenspitz herabzieht. Am LfU, Ref. 102 Geogefahren, ist nur bekannt, dass im oberen Anbruchgebiet eine reichliche Schuttlieferung in den Graben erfolgt. Ob dadurch eine Murgefährdung für das Siedlungsgebiet besteht, müsste mit dem Wasserwirtschaftsamt Weilheim abgeklärt werden.
Beschlussvorschlag:
Das Wasserwirtschaftsamt wurde bereits beteiligt. Daraus haben sich keine weiteren Erkenntnisse ergeben. Eine Planänderung erfolgt nicht.
- Planungsverband Region Oberland vom 12.06.2023
Auf Vorschlag unserer Regionsbeauftragten schließen wir uns der Stellungnahme der höheren Landesplanungsbehörde vom 09.06.2023 an.
- Regierung von Oberbayern vom 09.01.2023
Die Stellungnahme wurde mehrfach eingereicht.
- Staatliches Bauamt Weilheim vom 23.05.2023
Keine Einwände.
- Landratsamt Bad-Tölz Wolfratshausen, Gesundheitsamt vom 23.05.2023
Keine Einwände.
Beschlussvorschlag:
Die Stellungnahmen 10 mit 13 werden zur Kenntnis genommen. Es ist keine Planänderung notwendig.
Finanzielle Auswirkungen:
- Kostentragung durch städtebaulichen Vertrag
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | stellungnahmen-Gesamt (1225 KB) |
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