Vorlage - K-0076/2023
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Beschlussvorschlag:
Die Neufassung der Verordnung über die Parkgebühren in der Gemeinde Kochel a. See (Parkgebührenordnung) in der geänderten und vorliegenden Fassung wird beschlossen. Diese Verordnung tritt am 01.07.2023 in Kraft und die Verordnung vom 08.11.2022 gleichzeitig außer Kraft.
Vormerkung:
Zur Regelung des ruhenden Verkehrs wurde erstmals im Jahre 2011 eine Parkgebührenordnung beschlossen. Nachdem bisher nur Flächen im Eigentum der Gemeinde Kochel a. See bewirtschaftet wurden, konnten aufgrund des immer größer werdenden Parkdrucks weitere Parkflächen angepachtet werden.
Die am 08.11.2022 beschlossene Parkgebührenordnung wurde von Seiten der Verwaltung überarbeitet.
So soll der Parkplatz 21, OT Altjoch, Walchenseekraftwerk, den Besuchern des Walchenseekraftwerkes kostenlos zur Verfügung stehen. Aus diesem Grund kam die Verwaltung zu dem Schluss, dass der sich dort befindliche Automat an der Kesselbergstraße effektiver eingesetzt werden kann. Bei dem Parkplatz P 22 – Helmer Hütte stellt die Polizei immer wieder fest, dass obwohl noch freie Plätze zur Verfügung stünden, die Besucher auf die gegenüberliegende Brachfläche ausweichen. Die Polizei sowie die Bayerischen Staatsforsten baten die Gemeinde Regelungen zu treffen, um weitgehend einheitliche Parkverhältnisse am Kesselberg herzustellen.
Finanzielle Auswirkungen:
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | ParkgebührenVO_2022-06-27 (103 KB) |