Vorlage - S-0050/2023-01
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Beschlussvorschlag:
Die Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Besuch des Kinderhauses (Kinderhausgebührensatzung) wird in der vorliegenden Fassung beschlossen. Die Satzung tritt zum 01.09.2023 in Kraft und gleichzeitig tritt die Satzung vom 27.11.2020 außer Kraft.
Vormerkung:
Wie im vorangegangen TOP mitgeteilt, waren die Benutzungsgebühren für das gemeindliche Kinderhaus „Schatzkiste“ neu zu kalkulieren und daher ist eine neue Satzung zu erlassen. Auf Mitteilung der überörtlichen Rechnungsprüfung war auch das Spiel- und Getränkegeld aus den Gebühren herauszunehmen und gesondert aufzuführen. Da ständige Umbuchungen der Buchungszeiten im laufenden Kindergartenjahr immer mehr zugenommen haben, wurde in § 4 Abs. 3 der neuen Kinderhausgebührensatzung eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 20,00 Euro für Umbuchungen außerhalb der regulären Buchungszeit (Mitte August bis Mitte September) aufgenommen. Dadurch soll ein ständiges Umbuchen vermieden, eine bessere Planungsgrundlage geschaffen und der Verwaltungsaufwand geringer gehalten werden.
Finanzielle Auswirkungen:
- Erläuterungen zu finanziellen Auswirkungen durch den Beschluss:
Erhöhung der Gebühreneinnahmen.
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Entwurf Kinderhausgebührensatzung 2023 (131 KB) |
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