Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Vorlage - K-0086/2023  

Betreff: Haus des Gastes "Heimatbühne"; Sanierungskonzept, Vorbereitung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
Federführend:Bauamt Bearbeiter/-in: Grusdas, Dirk
Beratungsfolge:
Bau-, Straßen- und Umweltausschuss Vorberatung
Gemeinderat Kochel a. See Entscheidung
24.07.2023 
35. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Vormerkung
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

 

Das Sanierungskonzept ist in erster Linie auf eine maximale Wahrung des Bestands auszurichten. Vergleichend ist jedoch die Betrachtung eines Neubaus vorzunehmen, da wirtschaftliche Vergleichswerte bei der Haushaltsgenehmigung als auch der Teilnahme an (energetischen) Förderprogrammen vorzulegen sind.

 


Vormerkung:

 

Derzeit wird das Haus des Gastes „Heimatbühne“ durch mehrere Nutzer in verschiedenster Weise genutzt:

-          Theaterverein

-          Trachtenverein

-          Kinoverein

-          Tafel

-          Restaurant „Kochler Stuben“

-          Veranstaltungen.

 

Bezüglich des Sanierungsbedarfs wird auf den Beschluss Nr. K-0016/2021 vom 20.04.2021 verwiesen. Seit 2021 ist eine weitere Verschlechterung des Zustands zu berücksichtigen. Instandhaltungsmaßnahmen werden aktuell nur für unbedingt Erforderliches, d. h. zur Erhaltung des Betriebs vorgenommen.

 

Festzulegen ist, ob eine Komplettsanierung mit Erhalt aller vorhandenen Nutzungen durchgeführt werden soll oder Änderungen in der Nutzung vorzusehen sind, die aber mit einem (Teil-)Neubau verbunden wären. Auch bei Erhalt aller Nutzungen muss zur Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Kostenvergleich zu einem Neubau erstellt werden.

 

Derzeit fehlende (der Verwaltung bekannte) Räumlichkeiten:

-          Musikübungsraum

-          Jugend-/Sozialraum

-          Räumlichkeiten/Lager für Gebirgsschützen

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Insgesamt kommen für das Projekt „Haus des Gastes – Heimatbühne“ mehrere Förderungen in Betracht. Zu einem wird in den Förderrichtlinen des touristischen Bereichs (RÖFE) unter Ziffer 2.5 ausdrücklich die Förderfähigkeit von Häusern des Gastes gesprochen. Weiter könnten auch Beihilfen für Kultur und die Erhaltung des kulturellen Erbes (AGVO) oder Maßnahmen aus der Städtebauförderung (StBauFR) sowie das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ in Betracht kommen. Mit den Förderstellen müsste eine Mehrfachförderung abgestimmt werden.

Zur Städtebauförderung müsste vorab ein Grundsatzbeschluss erfolgen und im Anschluss ein städtebauliche Entwicklungskonzept erstellt werden.