Vorlage - K-0151/2023
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Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, der Rechtsaufsichtsbehörde im Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen als möglichen Wahltermin für die Bürgermeisterwahl 2024 den 14.01.2024 vorzuschlagen und diese zu bitten, diesen Termin als Wahltermin festzulegen.
Vormerkung:
Mit der Feststellung des amtlichen Endergebnisses der Landtagswahl vom 08.10.2023 in der Sitzung des Landeswahlausschusses am 23.10.2023 besteht ab Montag 30.10.2023 für den Ersten Bürgermeister Thomas W. Holz ein Amtshindernis, weswegen er aus dem Dienst der Gemeinde Kochel a. See ausscheidet. Da ab diesem Zeitpunkt das Amt des Ersten Bürgermeisters unbesetzt ist, soll gem. Art. 44 Abs. 1 Satz 3 GLKrWG innerhalb von 3 Monaten ein neuer Bürgermeister/ eine neue Bürgermeisterin gewählt werden. Gem. Art. 44 Abs. 1 Satz 1 GLKrWG wird der Wahltermin von der Rechtsaufsichtsbehörde festgesetzt. Möglicher Termin innerhalb der genannten Frist ist der 14.01.2024.
Finanzielle Auswirkungen:
- Erläuterungen zu finanziellen Auswirkungen durch den Beschluss:
keine