Vorlage - S-0075/2023
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Beschlussvorschlag:
- wird in der Sitzung gefasst -
Vormerkung:
Mit E-Mail vom 02.10.2023 wurde für die Unterauer Straße/ Unterau die Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h beantragt (siehe Anlage). Die Verwaltung hat diesen Antrag an die Polizei und die Straßenverkehrsbehörde im Landratsamt weitergeleitet.
Die Polizei nahm wie folgt Stellung:
„- Keine Unfälle innerhalb der letzten drei Jahre laut Verkehrsunfallauswertung
- Von Seiten der Polizei wird Tempo 30 abgelehnt, da keine besondere Gefahrensituation erkennbar ist
- Die Grundregeln der StVO sind für die Situation ausreichend und bei Beachtung zielführend“.
Finanzielle Auswirkungen:
- Erläuterungen zu finanziellen Auswirkungen durch den Beschluss:
Kosten der Beschilderung und evtl. Straßenbaumaßnahmen
- Erläuterungen zu den Haushaltsmitteln: