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Vorlage - S-0077/2023  

Betreff: Bebauungsplan Nr. 16 - Schlehdorf-Unterau-Ost; Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses, Verfahrensende
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRS
Federführend:Bauamt Bearbeiter/-in: Heufelder, Matthias
Beratungsfolge:
Gemeinderat Schlehdorf Entscheidung
14.12.2023 
35. Sitzung des Gemeinderates Schlehdorf ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Vormerkung
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinde beschließt die Aufhebung des Beschlusses zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 16 „Unterau Ost“ aufgrund des Urteils des BverwG vom 18.07.2023 (4 CN 3.22) im Rahmen des § 13b BauGB. Das Verfahren wird eingestellt. Der Beschluss ist öffentlich bekanntzumachen.


Vormerkung:

Es wird auf die Vorlagenhistorie verwiesen.

Am 18.7.2023 hat der 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts einen Be­bauungsplan in Baden-Württemberg, der im Verfahren nach § 13 b BauGB aufgestellt wurde, im Normenkontrollver­fahren für unwirksam erklärt (Quelle: https://www.bverwg.de/180723U4CN3.22.0 )

 

Das betrifft aber nicht nur diesen Bebauungsplan, sondern alle B-Pläne im Ver­fahren nach § 13 b, die ohne Umweltprüfung aufgestellt wurden bzw. wer­den, schon rechtskräftig oder noch im Verfahren sind. Zumindest laufende Verfahren werden im Regelverfahren neu starten müssen.  Da aufgrund der Vorgaben des Flächennutzungsplanes und der sonstigen baurechtlichen Bestimmungen hier nur ein Regelverfahren in Frage kommt, ist das Planverfahren nach § 13b BauGB jedenfalls einzustellen.

 

Der Gemeinderat Schlehdorf hat bereits Richtungsweisend das Änderungsverfahren des Flächennutzungsplanes initiiert, so das dies die weitere Vorgehensweise ergeben wird.

 


Finanzielle Auswirkungen:

entfällt