Vorlage - S-0082/2023
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Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Schlehdorf beauftragt die Verwaltung mit der Beantragung von Fördermitteln für die Erstellung einer Kommunalen Wärmeplanung für das Gemeindegebiet.
Die für die Erstellung der kommunalen Wärmeplanung notwendigen Mittel werden im Haushalt 2024/2025 bereitgestellt. Es wird eine Zusammenarbeit mit der Gemeinde Kochel a. See angestrebt.
Vormerkung:
Zum 01.01.2024 wird das Gesetz zur Wärmeplanung u.a. in Kraft treten.
Der Gesetzgeber hat für die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung in Gemeinde bis 10.000 Einwohner Förderungen in Höhe von 90 % vorgesehen, wenn die Antragstellung für die Förderung bis zum 31.12.2023 erfolgt.
Aus diesem Grund wurde bereits ein Angebot bei der Energiewender Oberland e.V. angefordert, da bei der Antragstellung auch die Kosten der Wärmeplanung anzugeben sind.
Bei Gemeinde in unserer Größe dürfte die Wärmeplanung rd. 10 – 15.000 € verursachen.
Um in den Genuss der höheren Förderung (ab 01.01.2024 gibt es nur noch 60 %) wird empfohlen, den Antrag vor dem 31.12.2023 zu stellen und einen Grundsatzbeschluss zu fassen, dass eine Wärmeplanung durchgeführt wird.
Finanzielle Auswirkungen:
- Erläuterungen zu finanziellen Auswirkungen durch den Beschluss:
Erläuterungen reinschreiben.
- Erläuterungen zu den Haushaltsmitteln:
Die Haushaltsmittel stehen im Haushaltsjahr … zur Verfügung.
Die Haushaltsmittel stehen nicht ausreichend zur Verfügung.
Die Deckung erfolgt über den Deckungskreis …
Die Deckung erfolgt über …
Die Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung.
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Wärmeplanung EWO07122023 (3233 KB) |