Vorlage - S-0002/2024
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Beschlussvorschlag:
Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Gewerbegebäudes mit Betriebsleiterwohnung kann nicht in Aussicht gestellt werden.
Vormerkung:
Der Antrag ist am 09.01.2024 eingegangen. Das Vorhaben liegt im Außenbereich und ist nach §35 Bau GB zu bewerten. Eine Privilegierung ist nicht nicht dargelegt und auch nicht erkennbar. Ferner fehlt die Betriebsbeschreibung und somit die Begründ für eine Betriebsleiterwohnung. Das Einvernehmen kann somit nicht in Aussicht gestellt werden.
Finanzielle Auswirkungen:
keine