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Vorlage - S-0003/2024  

Betreff: Antrag auf Erlaß einer Satzung nach § 35 Abs. 6 BauGB in Schlehdorf, Schleißheimer Straße
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRS
Federführend:Bauamt Bearbeiter/-in: Grusdas, Dirk
Beratungsfolge:
Gemeinderat Schlehdorf Entscheidung
01.02.2024 
36. Sitzung des Gemeinderates Schlehdorf zurückgestellt   
Gemeinderat Schlehdorf Entscheidung

Beschlussvorschlag
Vormerkung
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

-wird in der Sitzung gefasst-


Vormerkung:

§35 Abs. 6 BauGB:

(6) Die Gemeinde kann für bebaute Bereiche im Außenbereich, die nicht überwiegend landwirtschaftlich geprägt sind und in denen eine Wohnbebauung von einigem Gewicht vorhanden ist, durch Satzung bestimmen, dass Wohnzwecken dienenden Vorhaben im Sinne des Absatzes 2 nicht entgegengehalten werden kann, dass sie einer Darstellung im Flächennutzungsplan über Flächen für die Landwirtschaft oder Wald widersprechen oder die Entstehung oder Verfestigung einer Splittersiedlung befürchten lassen. Die Satzung kann auch auf Vorhaben erstreckt werden, die kleineren Handwerks- und Gewerbebetrieben dienen. In der Satzung können nähere Bestimmungen über die Zulässigkeit getroffen werden. Voraussetzung für die Aufstellung der Satzung ist, dass

 

1.

    sie mit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung vereinbar ist,

2.

    die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, nicht begründet wird und

3.

    keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Absatz 6 Nummer 7 Buchstabe b genannten Schutzgüter oder dafür bestehen, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zu beachten sind.  

 

Da bereits das Kriterium Wohnbebauung von einigem Gewicht nicht zu bejahen ist, kann einer Satzung nicht entsprochen werden.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

keine