Der Gemeinderat beschließt, die Jahresrechnung der Gemeinde Schlehdorf für das Haushaltsjahr 2020 gemäß Art. 102 Abs. 3 GO mit den nachstehend aufgeführten Abschlusszahlen festzustellen. Die in § 77 Abs. 2 KommHV-K genannten Unterlagen (Vermögensübersicht, Übersicht über die Schulden und die Rücklagen, Rechnungsquerschnitt, Gruppierungsübersicht, Verzeichnis der beim Jahresabschluss unerledigten Verwahrgelder und Vorschüsse, Rechenschaftsbericht) haben vorgelegen. Die im Haushaltsjahr 2020 entstanden erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden gem. Art. 66 Abs. 1 Satz 2 GO genehmigt.