Vorlage - S-0008/2024
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Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt, die Entlastung gemäß Art. 102 Abs. 3 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) für das Haushaltsjahr 2019.
Vormerkung:
[Anmerkung: Herr Erster Bürgermeister Jocher ist gem. Art. 49 Abs. 1 GO von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.]
Die Jahresrechnung der Gemeinde Schlehdorf für das Haushaltsjahr 2019 wird in der Sitzung des Gemeinderates mit den darin ausgewiesenen Abschlusszahlen (siehe TOP „Haushalt 2019; Feststellung der Jahresrechnung 2019“) festgestellt.
Die Entlastung gemäß Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO kann erteilt werden.
Finanzielle Auswirkungen: