Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Vorlage - S-0009/2024  

Betreff: Haushalt 2020; Entlastung
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage GRS
Federführend:Finanzverwaltung Bearbeiter/-in: Bacher, Thomas
Beratungsfolge:
Gemeinderat Schlehdorf Entscheidung
01.02.2024 
36. Sitzung des Gemeinderates Schlehdorf ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Vormerkung
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat beschließt, die Entlastung gemäß Art. 102 Abs. 3 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) für das Haushaltsjahr 2020.


Vormerkung:

[Anmerkung: Herr Erster Bürgermeister Jocher ist gem. Art. 49 Abs. 1 GO von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.]

Die Jahresrechnung der Gemeinde Schlehdorf für das Haushaltsjahr 2020 wird in der Sitzung des Gemeinderates mit den darin ausgewiesenen Abschlusszahlen (siehe TOP „ Haushalt 2020; Feststellung der Jahresrechnung 2020“) festgestellt.

Die Entlastung gemäß Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO kann erteilt werden. 


Finanzielle Auswirkungen: