Vorlage - S-0009/2024
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Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt, die Entlastung gemäß Art. 102 Abs. 3 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) für das Haushaltsjahr 2020.
Vormerkung:
[Anmerkung: Herr Erster Bürgermeister Jocher ist gem. Art. 49 Abs. 1 GO von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.]
Die Jahresrechnung der Gemeinde Schlehdorf für das Haushaltsjahr 2020 wird in der Sitzung des Gemeinderates mit den darin ausgewiesenen Abschlusszahlen (siehe TOP „ Haushalt 2020; Feststellung der Jahresrechnung 2020“) festgestellt.
Die Entlastung gemäß Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO kann erteilt werden.
Finanzielle Auswirkungen: