Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Vorlage - K-0034/2024  

Betreff: Geschäftsordnung des Gemeinderates (GeschOGRK); Änderung des § 8 Abs. 3
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Lutterer, Nicole
Beratungsfolge:
Gemeinderat Kochel a. See Entscheidung
20.02.2024 
42. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Vormerkung
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

§ 8 Abs. 3 der GeschOGRK wird ersatzlos gestrichen.


Vormerkung:

Die Einrichtung eines beschließenden Ausschusses für den Katastrophenfall oder Gesundheitsnotstands war der besonderen Lage in Corona-Zeiten geschuldet. Die Einrichtung des Krisenausschusses nimmt in § 8 Abs. 3 ausdrücklich Bezug auf die damals geltenden Beschränkungen nach BayIfSG und BayIfSMV (z.B. Kontaktbeschränkungen, Ausgangsbeschränkungen), die vom Bundesverwaltungsgericht in Teilen als rechtswidrig erkannt wurden (BVerwG 3 CN 2.21, Urteil v. 22.11.2022). Unabhängig davon ist die damals angenommene Gefahrenlage nicht mehr existent, so dass die Grundlage einer vorsorglichen Regelung auch in sachlicher Hinsicht entfallen ist und gestrichen werden kann


Finanzielle Auswirkungen:

 

  1. Erläuterungen zu finanziellen Auswirkungen durch den Beschluss:

 

keine