Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Vorlage - K-0035/2024  

Betreff: Geschäftsordnung des Gemeinderates (GeschOGRK); Änderung des § 21 Abs. 2
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Lutterer, Nicole
Beratungsfolge:
Gemeinderat Kochel a. See Entscheidung
20.02.2024 
42. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Vormerkung
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Der Änderung des § 21 Abs. 2 der GeschOGRK wird zugestimmt.


Vormerkung:

Bisher sieht die Geschäftsordnung des Gemeinderates das Rathaus als einzigen Ort Sitzungsort vor. Künftig soll es möglich sein, in den Ortsteilen Sitzungen abzuhalten, daher soll dies in § 21 Abs. 2 aufgenommen werden.

Der Wortlaut soll künftig lauten:

(2) 1Die Sitzungen finden grundsätzlich im Sitzungssaal (Raum II.8) des Rathauses Kochel a. See statt, einmal im Jahr soll eine Sitzung im Ortsteil Walchensee und im Ortsteil Ried abgehalten werden; sie beginnen regelmäßig um 19.00 Uhr und sollen in der Regel stestens um 22.30 Uhr beendet sein. 2Regelmäßiger Sitzungstag für die Gemeinderatssitzungen ist der Dienstag. ³In der Einladung (§ 25) kann im Einzelfall etwas anderes bestimmt werden.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

  1. Erläuterungen zu finanziellen Auswirkungen durch den Beschluss:

 

keine.