Vorlage - K-0035/2024
|
|
Beschlussvorschlag:
Der Änderung des § 21 Abs. 2 der GeschOGRK wird zugestimmt.
Vormerkung:
Bisher sieht die Geschäftsordnung des Gemeinderates das Rathaus als einzigen Ort Sitzungsort vor. Künftig soll es möglich sein, in den Ortsteilen Sitzungen abzuhalten, daher soll dies in § 21 Abs. 2 aufgenommen werden.
Der Wortlaut soll künftig lauten:
(2) 1Die Sitzungen finden grundsätzlich im Sitzungssaal (Raum II.8) des Rathauses Kochel a. See statt, einmal im Jahr soll eine Sitzung im Ortsteil Walchensee und im Ortsteil Ried abgehalten werden; sie beginnen regelmäßig um 19.00 Uhr und sollen in der Regel spätestens um 22.30 Uhr beendet sein. 2Regelmäßiger Sitzungstag für die Gemeinderatssitzungen ist der Dienstag. ³In der Einladung (§ 25) kann im Einzelfall etwas anderes bestimmt werden.
Finanzielle Auswirkungen:
- Erläuterungen zu finanziellen Auswirkungen durch den Beschluss:
keine.