Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Vorlage - K-0119/2022-01  

Betreff: Prioritäten für die Bauleitplanung der Gemeinde Kochel a. See, Fortschreibung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
Federführend:Bauamt Bearbeiter/-in: Heufelder, Matthias
Beratungsfolge:
Bau-, Straßen- und Umweltausschuss Vorberatung
Gemeinderat Kochel a. See Entscheidung
26.03.2024 
43. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Vormerkung
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

 

Der Sachstandsbericht zu den abgeschlossenen und aktuellen Verfahren wird zur Kenntnis genommen. Die Reihenfolge für künftige Projekte wird wie dargestellt festgelegt.

 


Vormerkung:

Zuletzt hat der Bauausschuss am 12.09.2023 die (Rahmenplanung) für die Bauleitplanung beraten und die aktuelle Reihen- und Prioritätenfolge für die Bauleitplanverfahren festgelegt. Diese Prioritätenliste kann nun fortgeschrieben werden. Außerdem wird sie ab jetzt auch wegen der grundsätzlichen Bedeutung auch dem Gemeinderat vorgelegt.

 

Aufgrund der Struktur der Gemeinde Kochel a. See gibt es aus vielen Ortsbereichen immer wieder Anfragen für Bauleitplanverfahren bzw. ergibt sich eine entsprechende Notwendigkeit aufgrund der städtebaulichen Ortsentwicklung.

 

Auch wurden in den letzten Monaten weitere Verfahren außerhalb der Reihe durch den Gemeinderat aufgrund dringender städtebaulicher Erfordernisse beschlossen. Um eine geordnete Entwicklung zu ermöglichen, wurde bereits vor längerem von dem Bau-, Straßen- und Umweltausschuss eine Rahmenplanung/Prioritätenplanung für die Bauleitplanung aufgestellt, die in regelmäßigen Abständen fortzuführen ist.

 

Die Festlegung einer Planungsreihenfolge hat sich in den vergangenen Jahren für die Abarbeitung der verschiedensten Interessen zur Schaffung und Weiterentwicklung des Wohnungs- und Arbeitsumfeldes bewährt.

 

Aufgrund der aktuellen Anzahl und Komplexität der derzeit laufenden Verfahren, können neue Verfahren nur bei absoluter städtebaulicher Dringlichkeit begonnen werden. Dabei ist gleichzeitig zu entscheiden, welche laufenden Verfahren dafür zurückzustellen sind.

 

Darüber hinaus können andere weniger dringliche Bauleitplanverfahren nur neu begonnen werden, wenn mindestens 4 der laufenden Verfahren abgeschlossen sind.

 

-          neue Sachstände werden ab jetzt in Grün dargestellt

-          Schwarz = ohne Veränderung gegenüber letztem Bericht

-          Rot/durchgestrichen = Inhalt letzter Bericht durch neuer Sachstand überholt.

 

 

VERFAHREN

STATUS

 

 

Laufende Verfahren

 

Bebauungsplan Nr. 23 - Oberbuch

(Erste frühzeitige Beteiligung durchgeführt. Diverse Fachplanungen und die Auswertung stehen noch aus. Erschießungsplanung n.n.)

Neu: Aktuell soll die technische Machbarkeit neu bewertet werden, nachdem mit den Eigentümern Vereinbarungen zur Kostenübernahme getroffen wurden. Dies wird aufgrund der Menge der Eigentümer längere Zeit dauern.

 

    Hier ist gerade der weitere Ablauf mit der Interessengemeinschaft in der Absprache.

 

Bebauungsplan Nr. 28 - Seestube

Kein neuer Sachstand im Vergleich zum letzten Bericht.

(Aufstellungsbeschluss gefasst, Entwurf im April 2016 gebilligt. Durchführung der 1. Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit aufgrund der Abstimmungen mit dem benachbarten Bauvorhaben noch nicht durchführbar.

Derzeit ruht dies Verfahren, da abgewartet wird, welche Planungen seitens des Grundstückseigentümers des ehemaligen Ver.Di-Grundstückes und damit das Bebauungsplans Nr. 19 - Badstraße vorgelegt wird. Die Gesamtdauer ist derzeit nicht abzuschätzen.)

 

1. Änderung B-Plan Nr. 16 - Gewerbegebiet Pessenbach

Kein neuer Sachstand keine Rückmeldung des beteiligten Einzelhändlers.

Hier ist die Erweiterung eines bestehenden Gewerbes beabsichtigt sowie weitere kleinere Anpassungen des Planes um den aktuellen Gegebenheiten zu entsprechen. Zuletzt wurde die Öffentlichkeit und die Träger öffentlicher Belange beteiligt und die Planungsbeteilgten stimmen aktuell das weitere Vorgehen ab.

 

    Nach diversen Nachfragen von Verwaltungsseite wird nun bis Ende März die gemeinsame Projektfortführung angestrebt.

 

 

Bebauungsplan Nr. 18 - Am Tanneneck II OT Walchensee

Kein neuer Sachstand, seit dem letzten Bericht, da für das Problem mit dem Waldabstand bisher noch keine Lösung gefunden werden konnte.

Bebauungsplan Nr. 33 - Kreidenhansel mit Flächennutzungsplan

Steht vor der Fertigstellung Abschluss bis 11/2023 geplant, sowie F-Plan geändert und genehmigt.

 

Fertiggestellt.

 

Änderung Bebauungsplan Nr. 3 Hohenkreitleite

Der Bebauungsplan sieht eine Änderung der bestehenden Straßenführung vor, die aus heutiger Sicht weder nachvollziehbar noch weiter erforderlich ist und soll daher in einem kleinen Teilbereich geändert werden.

Versehentlich wurde durch das Planungsbüro der gesamte Plangeltungsbereich aufgenommen. Nachdem dies nun schon mal geschehen ist, kann der gesamte Planbereich auf aktuellen Stand gebracht werden.

Der Plan lag das erste mal aus und die Stellungnahmen werden zur Zeit ausgewertet.

Der Plan wird zur erneuten Beratung in kürze Vorgelegt.

 

Der Plan kann als Satzung beschlossen werden und wäre dann in kürze fertig.

 

Bebauungsplan Nr. 35 mit Flächennutzungsplan

Gewerbegebiet/Mischgebiet Friedzaunweg zur Sicherung der gemeindlichen Planung.

 Der B-Plan ist fertig. Der Flächennutzungsplan muss noch abgeschlossen werden. Erfolgt in den nächsten 3 Monaten.  

 

Bebauungsplan Nr. 36 -Karwendelblick- ggf. mit Flächennutzungsplan

Der Plan lag im Frühjahr 2023 das erste mal aus. Aktuell wird auf die Auswertung der sTellunahmen durch den Planer gewartet.

10.07.2023 nichts bekommen, erinnert
26.06.2023 Planer erinnert
17.05.2023 ckmeldung PlaneR: es dauert noch bis c.a 27.05
17.05.2023 nach Sachstand gefragt

24.04.2023 heute letzte Stellungnahme erhalten und an Planer zur Auswertung gesendet..

 Neu begonnen gem. Rahmenplan:
Städtebauliche Verträge geschlossen. Planungsbüro ist beauftragt. Abstimmung mit Eigentümern ist erfolgt. Ein Planentwurf wird in kürze erwartet und dann in den gemeindlichen Gremien vorgestellt.

 

Nach Rücklauf und erster Auswertung der Stellungnahmen (noch nicht im Gemeinderat behandelt) müssen die Planungen mit den Beteiligten noch mal überarbeitet werden. Das Hotelkonzept wird aktuell konkretisiert. Außerdem ist voraussichtlich der Plan aktuell im widerspruch zu landesplanerischen Vorgaben für die aktuell aktiv mit dem Bauamt und dem Planer Lösungen entworfen werden, die in kürze mit dem Landratsamt abgestimmt werden sollen.

 

 

Bebauungsplan 10 Ötzgasse

Neu begonnen:

Änderungsantrag der Anwohner

Abfrage bei Anwohner zur Kostenübernahme gem. Beschuss gemeinderat begonnen. Rückmeldungen stehen teilweise noch aus und werden demnächst dem Gemeinderat zur Entscheidung über as weitere Vorgehen vorgelegt.

 

Zwischenzeitlich konnten sich die Anwohner nicht auf die Kostentragung einigen. Allerdings hat sich hier Gemeinderat Resenberger stark engagiert und die Unstimmigkeiten sowie mögliche erforderliche Änderungen an der Planung skizziert. Ggf. bestehen solche ungleichbehandlungen im Bebauungsplan, das man auch ohne Änderung bereits einen großteil der ungleichbehandlungen über Befreiiungen ausgleichen könnte. Dies muss von der Verwaltung mit dem Landratsamt abgestimmt werden. Hierzu soll noch ein Termin im LRA erfolgen.

Bebauungsplan Nr. 20 Änderung ggf. mit Flächennutzungsplan

Neu begonnen:

Städtebaulicher Vertrag geschlossen.

Stadtplaner beauftragt. Gutachter für Emssionsordnung (GE / MI) beauftragt. Aktuell wird auf die Abstimmung gewartet, bevor der erste Entwurf dem Gemeinderat vorgelegt werden kann.

 

Hier zeichnet sich ab, dass die Änderung aus immissionsrechtlichen Gründen nicht umsetzbar sein könnte. Das wird aktuell herausgearbeitet und für eine der nächsten Sitzungen für die gemiendlichen Gremien dargestellt.

Bebauungsplan Nr. 37 Fischer am See“ ggf. mit Flächennutzungsplan

Neu begonnen. Planersuche läuft aktuell. Es ist sehr schwierig aktuell Angebote für stadplanungsleitungen zu begommen.

 

Auftrag ist vergeben. Die Planungen werden zur Zeit zwischen Bauwerber, Planungsbüro und Bauamt vorbereitet und erste Abstimungstermine hat es bereits gegeben. Der nächste Termin steht unmittelbar bevor. Es wird davon ausgegangen, dass es zu diesem Vorhaben bis zum Sommer neues für die Gremien geben wird.

Bebauungsplan Nr. 38 Hote Einsiedl“ mit Flächennutzungsplan

Neu begonnen, Vorhabenbezogener Bebauunpsplan, Aufstellungsbeschluss gefasst, aktuell sind noch ausstende Vertragsregeulungen (Durchführungsvertrag) zu treffen, bevor der Flächennutzungsplan ebenfalls begonnen bzw. der Bebauungsplan als Vorentwurf vorgelegt wird.

 

Ein erster Scopingtermin hat ergeben, dass sich FFH Gebietsausweisungen mit der Planung übersschneiden. Mitlerweile wurde der Aufstellungsbeschluss für den Flächennutzungsplan gefasst. Der Bauwerber erarbeitet gerade ein überarbeitetes Konzept um den Ergebnissen des Scopingstermins entsprechend die Planung zu optimieren.

Bebauungsplan Nr. 26 Änderung -

Neu begonnen: Änderung Bebauungsplan Nr. 26 bzgl. unterirdischer Garagen..

 

Die Änderung lag aus. Die Stellungnahmen sind ausgewertet und werden zur Beschlussfassung über das weitere Vorgehen vorgelegt.

 

Es sind also 12 Verfahren anhängig.

1 Verfahren wurde gegenüber September 2023 abgeschlossen.

3 Weitere Verfahren sind kurz oder mittelfristig vor der Fertigstellung.

 

Bereits beantragte Verfahren, noch nicht begonnene bzw. in Startphase befindliche Projekte und ggf. erforderliche Projekte mit Ranglistenvorschlag:

 

-  Fortschreibung künftiger Projekte:

 

Nr.

Projekt

Hintergrund

Priorität/Ziel

Beginnen bis

1

Bebauungsplan Ötzgasse

 

Nach Abschluss eines der nächsten Planvorhaben.

Beginn bis 2. Jahreshälfte 2021 angestrebt.

2

Bebauungsplan Nr. 20

Änderung 

Planung war eingestellt sollte jedoch nach letzter Beschlusslage wieder aufgenommen werden.

1

Ried

Anliegerantrag / Neuer Bebauungsplan im Bereich Pfisterberg, mit Änderung des Flächennutzungsplanes

Nach Abschluss von mindestens 4 der aktuell laufenden Verfahren. Zeit aktuell nicht absehbar.

 

Nach Abschluss von mindestens weiteren 3 (ein Verfahren wurde zwischenzeitlich abgeschlossen und drei stehen kurz vor Fertigstellung). Zeitraum: 10/2024 anvisiert.

2

Ried

Flächennutzungsplananpassung

Anpassung des Flächennutzungsplanes: Werden neue WA Flächen geschaffen, ohne das vorhandene Potentiale ausgeschöpft sind, muss überprüft werden, ob die unentwickelten Flächen künftig noch als WA im Flächennutzungsplan dargestellt werden können oder ob diese reduziert werden (müssen).

(1)

Änderung Bebauungsplan Nr. 19 Badstraße

Noch kein konkretes Vorhaben. Es steht aber zu erwarten, dass hier demnächst Wünsche an die Gemeinde herangetragen werden.

Nach letztem Sachstand sind geplante Konzeote ohne Änderung des Bebauungsplanes umsetzbar.

 

n. n.

3

Bebauungsplan für den Bereich um den Schmied-von-Kochel-Platz

Ordnung der städtebaulichen Situation (Parkplätze, Vorkaufsrechte, künftige Nutzungen im öffentlichen Interesse).

 

n.n.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

-