Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Vorlage - K-0041/2024  

Betreff: Bebauungsplan Nr. 26 - Rothenberg Süd; 1. vereinfachte ÄnderungK-610-/2-26-I.), weiteres Vorgehen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
Federführend:Bauamt Bearbeiter/-in: Heufelder, Matthias
Beratungsfolge:
Gemeinderat Kochel a. See Entscheidung
26.03.2024 
43. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See ungeändert beschlossen   
Bau-, Straßen- und Umweltausschuss

Beschlussvorschlag
Vormerkung
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

 

  1. Um die angesprochenen Belange genauer zu prüfen und abschließend würdigen zu können,  wird der beauftragte Planer beauftragt zusammen mit dem Bauwerber sowohl rechnerisch als auch zeichnerisch darzustellen, ob und wie die Gebäude und Anlagen oberirdisch -unter Einhaltung des Bebauungsplanes- auf dem Grundstück errichtet werden könnten und demgegenüber die Ansicht und rechnerische Darstellung des Maß der Baulichen Nutzung und der Landschaftsgestaltung, die sich nach Änderung des Bebauungsplanes ergeben könnte.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, sowohl eine Fließweganalyse durchführen zu lassen sowie ein Gutachten darüber zu beauftragen, mit welchen Auswirkungen auf das Grundwasser/Schichtwasser durch die Änderung des Bebauungsplanes zu rechnen ist. Zu dem Gutachten sind Angebote einzuholen und nach den geltenden Kriterien für die Wirtschaftlichkeit und Vergabe von Aufträgen zu beauftragen.

 

  1. Der Bauwerber ist nach Vorliegen eines Angebotes über die zusätzlichen Kosten zu informieren um darauf reagieren zu können. 

 

  1. 4 Die Ergebnisse sind dem Gemeinderat vorzustellen und bei der Beratung über die eingegangenen Stellungnahmen zu berücksichtigen.

 


Vormerkung:

 

Nachdem zu der geplanten 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange und der sonstigen Behörden durchgeführt wurde, zeichnen sich besonders zwei Themenfelder zur Klärung ab:

 

  1. Das Oberflächen und Grundwasser könnte problematisch sein.
  2. Es stellt sich die Frage ob durch die Änderung sich nicht doch auch eine Zunahme der maximal zulässigen Bebauung oberirdisch ergeben kann. Das wurde bisher weder zeichnerisch noch rechnerisch dargestellt.

 

Bevor alle Stellungnahmen im Detail beraten werden, ist es nur angebracht diese hauptsächlichen Punkte zunächst zu untersuchen, um festzustellen ob die Planänderung überhaupt verhältnismäßig und durchführbar ist. 

 

Um die angesprochenen Belange genauer zu prüfen und abschließend würdigen zu können, wird vorgeschlagen, dass der beauftragte Planer zusammen mit dem Bauwerber sowohl rechnerisch als auch zeichnerisch darstellt, ob und wie die Gebäude und Anlagen oberirdisch -unter Einhaltung des aktuellen Bebauungsplanes- auf dem Grundstück errichtet werden könnten (Maximal) und wie sich das im Gelände darstellen wird.

 

Aufgrund der Ortskenntnis im Bereich des Planes zu bereits jetzt vorliegenden Spannungen bzgl. des Grund- und Oberflächenwassers sollten diese Problemfelder vor der Änderung untersucht werden, um nicht Verhältnisse durch die Planung zu schaffen, die in der Praxis nicht umsetzbar sind.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

-          Tragung der Kosten durch den Bauwerber.