Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Vorlage - K-0048/2024  

Betreff: Neubau eines Wohngebäudes mit zwei Ferienwohnungen in Kochel a. See, Kalmbachstraße (396/2024)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
Federführend:Bauamt Bearbeiter/-in: Grusdas, Dirk
Beratungsfolge:
Bau-, Straßen- und Umweltausschuss Vorberatung
Gemeinderat Kochel a. See Entscheidung
29.04.2024 
44. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See ungeändert beschlossen     

Beschlussvorschlag
Vormerkung
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
BP Oberried Nord_Plankopie-Gesamt.pdf  

Beschlussvorschlag:

Das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Wohngebäudes mit zwei Ferienwohnungen und den beantragten Abweichungen vom Bebauungsplan Nr. 12 Am Oberried wird erteilt.


Vormerkung:

Das Vorhaben liegt im B-Plan Nr. 12.

Das Hauptgebäude weicht vom Baufenster ab und wird wie folgt begründet:

„Die Bauherren wünschen, den Abstand zur neu gebildeten, östlichen Grundstücksgrenze, so gering wie möglich zu halten. Das Baufenster auf Flur-Nr. 1972/1 und 1974/1 Gemarkung Kochel wurde, ohne Berücksichtigung der vorherschenden Grenzen und ohne Zustimmung der Eigentümer, festgelegt. Aus diesem Grund wurde von der Bauherrenschaft ein fristgerechter Einspruch gegen den B-Plan eingereicht. (Siehe dazu Anlage)“ (vergl S. 5 des Bauantrags).

Die Neuaufteilung des Grundstücks erfolgte ohne Berücksichtigung des B-Plans.

Die Abrückung um 67,5 cm ist planerisch nicht erforderlich, das Baufenster ist ausreichend. Die nunmehr erforderliche Abstandsflächenübernahme ist der willkürlichen Grundstücksteilung geschuldet.

 

Weiterhin sind die Stellplätze außerhalb der vorgesehen Flächen verzeichnet. Östlich ist ein verbindliches Baufenster für die Unterbringung der Stellplätze vorgesehen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

keine
 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 6 6 BP Oberried Nord_Plankopie-Gesamt.pdf (1040 KB)