Vorlage - K-0020/2024-01
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Beschlussvorschlag:
§ 3 a Abs. 1 der Geschäftsordnung wird wie folgt geändert:
(1) Der Gemeinderat beruft aus der Mitte jeweils einen Referenten zu den folgenden Sachgebieten:
1. (Sozial 1) Kinder und Jugend
2. (Sozial 2) Senioren
3. (Sozial 3) Behinderte und Barrierefreiheit
4. (Sozial 4) Flüchtlinge und Integration
5. (Sozial 5) Bezahlbarer Wohnraum
6. Feuerwehren
7. Handwerk und Gewerbe
8. Kultur und Geschichte
9. Liegenschaften, (soweit nicht von 11. erfasst), Gemeindewald
10. Sportstätten und Schule
11. Kristalltherme
12. Umwelt/Klima
13. Verkehrssachen im gesamten Gemeindegebiet
14. Kanal und Wasser
15. Vereinswesen
16. Ortsplanung
Vormerkung:
In der Sitzung vom 30.01.2024 hat der Gemeinderat die Geschäftsordnung dahingehend geändert, dass dem Gemeinderat mehr Beteiligungsmöglichkeiten eingeräumt werden soll. In diesem Zuge wurde das Referentenwesen durch Ausweitung substantieller Informations- und Anhörungsrechte gestärkt. In der Sitzung wurde zugleich angeregt, die Zuständigkeitsbereiche der Referate neu und zeitgemäß zu definieren. Die Verteilung der Referate auf die einzelnen GRM erfolgt durch Abstimmung.
Finanzielle Auswirkungen:
- Erläuterungen zu finanziellen Auswirkungen durch den Beschluss:
keine
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