Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Vorlage - K-0214/2016-02  

Betreff: Umplanung zum Abbruch eines Bestandsgebäudes und Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage in Kochel a. See, Graseckstraße - Nachreichung von Unterlagen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Pschorr, Beate
Beratungsfolge:
Bau-, Straßen- und Umweltausschuss Vorberatung
Gemeinderat Kochel a. See Entscheidung
24.01.2017 
42. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Vormerkung
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Lageplan  
Vergleich Seitenansicht Garagen  

Beschlussvorschlag:

Zu der Umplanung des Bauantrags zum Abbruch eines Bestandsgebäudes und Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage in Kochel a. See, Graseckstraße, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Der Abweichung von der Garagengestaltungssatzung (GaGS) bezüglich der Dachneigung wird zugestimmt.

 

 


Vormerkung:

Mit Bauantrag vom 03.07.2016 (Eingang 07.07.2016) wurde der Abbruch eines Bestandsgebäudes und der Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage in Kochel a. See, Graseckstraße, beantragt.

Hierzu wurde das gemeindliche Einvernehmen am 26.07.2016 aufgrund des nicht ausreichenden Nachweises von Stellplätzen sowie der sich nicht in die Umgebung einfügenden Höhenentwicklung nicht erteilt.

 

Das Landratsamt hat mit Schreiben vom 10.10.2016 an den Bauherren zudem diverse Unterlagen nachgefordert. Diese wurden vom Planer mit Schreiben vom 23.11.2016 (Eingang bei uns am 05.12.2016) nachgereicht:

-          Eine Nachbarunterschrift wurde nachgereicht

-          Die Erklärung zur Niederschlagswasserbeseitigung: Es wird die Einleitung des Niederschlagswassers in den öffentlichen Mischwasserkanal beantragt.

-          Der Stellplatznachweis wurde geführt und entspricht der Satzung

-          Abstandsflächenberechnung wurde korrigiert und zeichnerisch nachgewiesen.

-          Der Nachweis der mittleren Wandhöhe der Grenzwand von 3 m wurde geführt.

-          Die Dachneigung der Grenzgarage wurde angepasst, gleiche Dachneigung auf beiden Seiten. Die Dachneigung ist jedoch niedriger als die des Hauptgebäudes. Hierzu wurde ein Befreiungsantrag von der Satzung beigefügt.

-          Das Einfügegebot nach § 34 BauGB wurde wie folgt begründet:

  • Das neue Gebäude befindet sich im Bereich des Bestandshauses.
  • Die Erdgeschossfussbodenhöhe entspricht der des Bestandsgebäudes
  • Die neue Firsthöhe liegt 88 cm über der des Bestandsgebäudes. Die Firsthöhen der Nachbarbebauung sind zusätzlich bis zu 1 m höher.

-          Die Höhenentwicklung wird auch mit der durch ein Bodengutachten bestätigten Gründungsproblematik und dem Grundwasserspiegel begründet.

 

Folgende Änderungen wurden bei der Planung vorgenommen:

-          Die Höhenentwicklung des Gebäudes hat sich gegenüber der ursprünglichen Planung nicht verändert. Der sichtbare Kellerbereich wurde jedoch durch Geländeanpassung auf der Südseite etwas reduziert.

-          Die Gestaltung der Garage hat sich verändert. Dachneigung ist nun symmetrisch. Durch die weit ausladenden Dachüberstände ergibt sich nun eine Grenzbebauung von 8,976 m. (siehe Anlage).

 

Alle weiteren Beurteilungspunkte wurden bereits mit dem ursprünglichen Bauantrag geprüft und als genehmigungsfähig befunden.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

- keine

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Lageplan (86 KB)      
Anlage 3 3 Vergleich Seitenansicht Garagen (202 KB)