Vorlage - VG-0015/2017
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Beschlussvorschlag:
Die Gemeinschaftsversammlung beschließt die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan, Anlagen und Bestandteilen für das Jahr 2017. Die Höhe der Umlage wird gemäß Art. 8 Abs. 2 Satz 2 VGemO auf 753.500 € festgesetzt. Für die Berechnung der Umlage werden die Einwohnerzahlen zum 31.12.2015 sowie die endgültigen Umlagekraftzahlen für das Haushaltsjahr 2017 zugrunde gelegt.
Vormerkung:
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Jahr 2017 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit je 936.700 €
und
im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit je 50.000 €
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögenshaushalt sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Verwaltungsumlage
1. Der durch die sonstigen Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagensoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2017 auf 753.500 € festgesetzt.
2. Das unter Nr. 1 festgesetzte Umlagensoll wird gemäß Beschluss der Gemeinschaftsversammlung vom 14.01.2003 (TOP 4) wie folgt auf die Mitgliedsgemeinden umgelegt und als Umlage von diesen erhoben:
a) 50 v.H., das sind 376.750 €, im Verhältnis der Einwohnerzahl der jeweiligen Mitgliedsgemeinde zur Gesamteinwohnerzahl der Verwaltungsgemeinschaft Kochel am See und
b) 50 v.H., das sind 376.750 €, im Verhältnis der Umlagekraft der jeweiligen Mitgliedsgemeinde zur Gesamtumlagekraft der Verwaltungsgemeinschaft Kochel am See.
3. Für die Berechnung der Umlage werden
a) die maßgebenden Einwohnerzahlen nach dem Stand des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung vom 31.12.2015 und
b) die maßgebenden Umlagekraftzahlen nach Mitteilung des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung für das Jahr 2017
zu Grunde gelegt.
§ 5
Investitionsumlage
Eine Investitionsumlage wird nicht festgesetzt.
§ 6
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 50.000 € festgesetzt.
§ 7
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
§ 8
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2017 in Kraft.
Verwaltungsgemeinschaft Kochel am See
Kochel am See,
Thomas W. H o l z
Gemeinschaftsvorsitzender
und 1. Bürgermeister
Finanzielle Auswirkungen:
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