Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Vorlage - K-0009/2017  

Betreff: Teilabbruch Bestandsgebäude sowie Wohngebäudeneubau in Ried, Dorfstraße - 1. Tektur v. 20.01.2017 (Lageveränderung Hauptgebäude)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
  Bezüglich:
K-0183/2016
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Heufelder, Matthias
Beratungsfolge:
Bau-, Straßen- und Umweltausschuss Vorberatung
Gemeinderat Kochel a. See Entscheidung
21.02.2017 
43. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Vormerkung
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Zu dem Bauantrag zum Teilabbruch eines Bestandsgebäudes und eines Wohnhausneubaus mit Gewerbelager in Ried, Dorfstraße, in der Fassung der 1. Tektur vom 20.01.2017 wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

 

 


Vormerkung:

Zum Aktenzeichen 22-BA 2014/1278 wurde der Teilabbruch eines Bestandsgebäudes und ein Wohnhausneubau mit Gewerbelager in der Dorfstraße in Ried bereits seitens der Unteren Bauaufsichtsbehörde genehmigt.

 

Nunmehr soll die Lage des genehmigten Gebäudes auf Wunsch des Bauherrn verändert werden, um im Südwesten etwas mehr Terassenfläche zu erhalten. Nicht nur, dass sämtliche Längen, Breiten, Gebäudehöhen, etc. unverändert bleiben, auch sind durch diese Lageänderung keine weiteren Belange der Gemeinde Kochel a. See betroffen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

  1. Erläuterungen zu finanziellen Auswirkungen durch den Beschluss:

Keine.


 

 

Stammbaum:
K-0183/2016   Abbruch des Bestandsgebäudes und Neubau des Wohngebäudes mit Gewerbehalle (1. Änderungsplanung) in Ried, Dorfstraße   Hauptverwaltung   Berichtsvorlage GRK
K-0009/2017   Teilabbruch Bestandsgebäude sowie Wohngebäudeneubau in Ried, Dorfstraße - 1. Tektur v. 20.01.2017 (Lageveränderung Hauptgebäude)   Hauptverwaltung   Beschlussvorlage GRK