Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Vorlage - K-0010/2017  

Betreff: Wasserrrecht; Erneuerung des Wellenbrechers aus Holz durch Ersatzbau in Form einer Gabionenwand am Walchensee
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Heufelder, Matthias
Beratungsfolge:
Bau-, Straßen- und Umweltausschuss Vorberatung
Gemeinderat Kochel a. See Entscheidung
21.02.2017 
43. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Vormerkung
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Kochel a. See lehnt die Errichtung einer Gabionenwand als Ersatz für die Holzwellenbrecher kategorisch ab. Die Holzkonstruktion fügt sich sowohl hinsichtlich des Gewässereingriffs und auch im Übrigen erheblich besser in die natürliche Eigenart der Umgebung ein, als eine geschlossene Gabionenwand.

 

 


Vormerkung:

Mit Schreiben vom 11.01.2017 wird die Gemeinde zu dem wasserrechtlichen Antrag der Uniper Kraftwerke GmbH vom 04.01.2017 um Stellungnahme gebeten.

 

Der vorherige Wellenbrecher aus Holz soll durch eine Gabionenwand in Steinmaterial ersetzt werden. Abgesehen davon, dass die Holzwellenbrecher optisch einen natürlicheren Eindruck vermitteln und sich damit in dem natürlichen Raum besser einfügen, spricht ansonsten aus Sicht der Verwaltung nichts gegen den Antrag.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine