Vorlage - K-0010/2017
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Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Kochel a. See lehnt die Errichtung einer Gabionenwand als Ersatz für die Holzwellenbrecher kategorisch ab. Die Holzkonstruktion fügt sich sowohl hinsichtlich des Gewässereingriffs und auch im Übrigen erheblich besser in die natürliche Eigenart der Umgebung ein, als eine geschlossene Gabionenwand.
Vormerkung:
Mit Schreiben vom 11.01.2017 wird die Gemeinde zu dem wasserrechtlichen Antrag der Uniper Kraftwerke GmbH vom 04.01.2017 um Stellungnahme gebeten.
Der vorherige Wellenbrecher aus Holz soll durch eine Gabionenwand in Steinmaterial ersetzt werden. Abgesehen davon, dass die Holzwellenbrecher optisch einen natürlicheren Eindruck vermitteln und sich damit in dem natürlichen Raum besser einfügen, spricht ansonsten aus Sicht der Verwaltung nichts gegen den Antrag.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine