Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Vorlage - K-0012/2017  

Betreff: Widmung einer Ortsstraße, Triministraße
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Stieler, Brigitte
Beratungsfolge:
Bau-, Straßen- und Umweltausschuss Vorberatung
Gemeinderat Kochel a. See Entscheidung
21.02.2017 
43. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Vormerkung
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Lageplan Widmung Trministraße  

Beschlussvorschlag:

Die gebaute Straße mit der Bezeichnung „Triministraße“ Fl.Nr.2130/2, 2151/3 2971/73, 2971/80, 2971/76, 2152/8, 2152/7, 2971/85, 2971/71, 3055/2 (teilweise), 2133/3, 2057/3 und 2971/82 wird im Sinne des. Art. 46 Satz 1 Nr. 2 BayStrWG zur Ortsstraße gewidmet.

Fl.Nr. 2971/80 ist nicht im Eigentum der Gemeinde Kochel a. See. Vor Vollzug des Widmungsbeschlusses ist die Zustimmung des Eigentümers zur Widmung einzuholen.

Die Strecke wird gemäß Art. 6 Abs. 1 BayStrWG mit Beginn (Fl.Nr. 2057/3) der Abzweigung südlich aus der Schlehdorfer Straße bis zur ihrem Ende (Fl. Nr. 2971/82) gewidmet. Die Straße hat eine Länge von 685 m. Diese ist im Lageplan rot gekennzeichnet und der Sitzungsniederschrift als Analge 1 beigefügt.

Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Kochel a. See.

Erster Bürgermeister Thomas W. Holz und die Verwaltung wird beauftragt die Widmung zu vollziehen.

 

 


Vormerkung:

Die Triministraße war bisher nicht gewidmet. Dies ist im Zusammenhang mit der aktuellen Baugenehmigung für die „Kristall trimini“-Therme bei der Prüfung hinsichtlich der erforderlichen Erschließung des Grundstückes durch das Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen festgestellt worden.

Die Widmung wurde als Auflage mit in die Baugenehmigung aufgenommen. Darüber hinaus muss sie auch erfolgen, damit diese Straße ihre Funktion als öffentliche Einrichtung erhält.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

  1. Erläuterungen zu finanziellen Auswirkungen durch den Beschluss:

Aufwand als Straßenbaulastträger.

 

  1. Erläuterungen zu den Haushaltsmitteln:

Laufender Straßenunterhalt.

 


 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Lageplan Widmung Trministraße (290 KB)