Vorlage - K-0012/2017
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Beschlussvorschlag:
Die gebaute Straße mit der Bezeichnung „Triministraße“ Fl.Nr.2130/2, 2151/3 2971/73, 2971/80, 2971/76, 2152/8, 2152/7, 2971/85, 2971/71, 3055/2 (teilweise), 2133/3, 2057/3 und 2971/82 wird im Sinne des. Art. 46 Satz 1 Nr. 2 BayStrWG zur Ortsstraße gewidmet.
Fl.Nr. 2971/80 ist nicht im Eigentum der Gemeinde Kochel a. See. Vor Vollzug des Widmungsbeschlusses ist die Zustimmung des Eigentümers zur Widmung einzuholen.
Die Strecke wird gemäß Art. 6 Abs. 1 BayStrWG mit Beginn (Fl.Nr. 2057/3) der Abzweigung südlich aus der Schlehdorfer Straße bis zur ihrem Ende (Fl. Nr. 2971/82) gewidmet. Die Straße hat eine Länge von 685 m. Diese ist im Lageplan rot gekennzeichnet und der Sitzungsniederschrift als Analge 1 beigefügt.
Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Kochel a. See.
Erster Bürgermeister Thomas W. Holz und die Verwaltung wird beauftragt die Widmung zu vollziehen.
Vormerkung:
Die Triministraße war bisher nicht gewidmet. Dies ist im Zusammenhang mit der aktuellen Baugenehmigung für die „Kristall trimini“-Therme bei der Prüfung hinsichtlich der erforderlichen Erschließung des Grundstückes durch das Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen festgestellt worden.
Die Widmung wurde als Auflage mit in die Baugenehmigung aufgenommen. Darüber hinaus muss sie auch erfolgen, damit diese Straße ihre Funktion als öffentliche Einrichtung erhält.
Finanzielle Auswirkungen:
- Erläuterungen zu finanziellen Auswirkungen durch den Beschluss:
Aufwand als Straßenbaulastträger.
- Erläuterungen zu den Haushaltsmitteln:
Laufender Straßenunterhalt.
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Lageplan Widmung Trministraße (290 KB) |