Vorlage - K-0032/2017
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Beschlussvorschlag:
-nicht erforderlich-
Vormerkung:
Auf Grundlage der Innenbereichssatzung Nr. 4 – Niedmannweg wurde zwischenzeitlich das Bauvorhaben Böhm genehmigt.
Der Bauantrag der Familie Böhm wurde bereits im Sommer 2012 gestellt. Die Gemeinde erteilte seinerzeit das gemeindliche Einvernehmen. Das Vorhaben konnte jedoch aufgrund der Außenbereichslage (lt. Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen) und der Vorbildwirkung nicht ohne Bauleitplanung genehmigt werden.
Nach mehreren anderen Versuchen wurde dann im Jahr 2014 mit den Bauwerbern ein städtebaulicher Vertrag geschlossen. Der Bauantrag sollte solange ruhen. Die Innenbereichssatzung konnte nach der Planungs- und Beteiligungsphase und nachdem der Ausgleich für das Bauvorhaben dauerhaft im Rahmen einer Dienstbarkeit gesichert wurde am 23.12.2015 in Kraft treten. Danach wurde das ursprüngliche Bauantragsverfahren wieder aufgenommen. Das Bauvorhaben wurde nun mit Bescheid vom 12.01.2017 genehmigt.
Die Kosten für die Bauleitplanung beliefen sich in diesem Fall auf 1.428,35 Euro, die von den Bauwerbern getragen wurden.
Finanzielle Auswirkungen:
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