Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Vorlage - K-0049/2016  

Betreff: Kläranlage Kochel a. See; Notstromversorgung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Heufelder, Matthias
Beratungsfolge:
Gemeinderat Kochel a. See Entscheidung
15.03.2016 
32. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See (Nr. 04/2016) ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Vormerkung
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

1. Bürgermeister Thomas W. Holz wird beauftragt und ermächtigt, den Auftrag für die Lieferung des Notstromaggregates für das Klärwerk Kochel a. See auf Basis der Angebotswertung durch das Büro Klaus Heilmeier auf das günstigste Angebot zu erteilen. Der Gemeinderat wird über den Ausgang des Verfahrens und den Projektstand weiter informiert.

 

 


Vormerkung:

Im Rahmen des Förderprogrammes zur Beseitigung von Hochwasserschäden und zur Vermeidung von weiteren Hochwasserschäden wurde der Gemeinde Kochel a. See die Förderung der Beschaffung des seit langem von WWA geförderten Notstromgenerators zugesagt. Voraussetzung ist die Beauftragung bis Ende März 2016. Die Förderzusage ist erst im Herbst 2015 eigegangen.

 

Die beschränkte Ausschreibung ist am 19.02.2016 veröffentlicht worden. Die Angebotsfrist läuft bis zum 10.03.2016. Die Wertung der Angebote wird durch das Planungsbüro für Elektrotechnik Klaus Heilmeier erfolgen, das auch die Ausschreibungsunterlagen (nach Bedarfsanalyse am Klärwerk) für die Gemeinde erstellt hat. Hierfür ist ein Pauschalhonorar in Höhe von 1.200,- EUR/netto vereinbart worden.

 

Die Wertung der Angebote und der Vergabevorschlag werden voraussichtlich bis zum 17.03.2015 vorliegen. Die Auftragsvergabe ist für die KW 12/2016 vorgesehen, damit diese noch innerhalb der Frist für die Förderung erfolgt.

 

Die Wertgrenze beträgt geschätzt rd. 46.300 EUR/netto. Der voraussichtliche Auftragswert brutto beläuft sich auf rd. 55.000 EUR.

 

Gem. § 3 VOL/A Abs. 4 Buchs. B bzw. aufgrund der Wertgrenzenregelung bei Ausschreibungen im Freistaat Bayern für Kommunen ist bei beschränkten Ausschreibungen bis 100.000 EUR/netto die beschränkte Ausschreibung zulässig. Die ab einem Auftragswert von 25.000 EUR erforderliche Vorabinformation (Ex-Ante Veröffentlichung) zur Erkundung des Marktes wurde am 10.02.2015 durchgeführt. Aufgrund dieser Information haben sich keine weiteren Bieter für einen Auftrag beworben. Es wurden fünf Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert.

 

Aufgrund der Förderungszusicherung, die erst im späten Herbst eingegangen ist, muss die Maßnahme bereits ausgeschrieben und vergeben werden, obwohl der Haushalt noch nicht in Kraft ist.

Die Finanzierung ist jedoch durch die Förderzusage gesichert.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

  1. Erläuterungen zu finanziellen Auswirkungen durch den Beschluss:

Kostenneutral durch Förderung.

 

  1. Erläuterungen zu den Haushaltsmitteln:

Die Haushaltsmittel stehen im Haushaltsjahr 2016 zur Verfügung (sowohl als Ausgabe und auch als Einnahmeposition).


 

 

Stammbaum:
K-0049/2016   Kläranlage Kochel a. See; Notstromversorgung   Hauptverwaltung   Beschlussvorlage GRK
K-0049/2016-01   Kläranlage Kochel a. See; Notstromversorgung, Fertigstellung   Hauptverwaltung   Berichtsvorlage GRK