Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Vorlage - K-0065/2017  

Betreff: Am Lainbach, Antrag auf Absenkung des Bordsteines vor der Zufahrt zur Wohnanlage Hausnr. 69 u. 71
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Heufelder, Matthias
Beratungsfolge:
Bau-, Straßen- und Umweltausschuss Vorberatung
Gemeinderat Kochel a. See Entscheidung
02.05.2017 
46. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Vormerkung
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Antrag, Bilder, Lageplan  

Beschlussvorschlag:

Der Borsteinabsenkung wird wie beantragt zugestimmt. Die Lesitung ist von der Gemeinde zu vergeben. Die WEG muss sich vor Ausschreibung durch die Gemeinde zur Übernahme sämtlicher Kosten, voraussichtlich bis zu einer Höhe von mindestens 4.000 Euro verpflichten.

 

 


Vormerkung:

Bereits im Mai 2016 hatte sich der Bauausschuss mit einem ähnlichen Antrag zur Absenkung von Bordsteinen im Bereich der Straße „Am Lainbach“ beschäftigt. Der Antrag war seinerzeit abgelehnt worden (siehe Vorlage K-152/2016 und den Beschluss des Bauausschusses vom 31.05.2016 zu TOP 4.3).

 

Nunmehr wird im weiter südlichen Verlauf von der WEG Am Lainbach 69 + 71 ebenfalls eine Bordsteinabsenkung beantragt. Der Sachverhalt ist jedoch etwas anders gelagert, da hier die Zufahrt zu den Hauseingängen hier nicht, wie bei den übrigen Wohnanlagen, abgesenkt ist. Eine Absenkung ist nicht unbedingt nötig, da es sich genauso gut um einen Wohnweg handeln könnte, für den ein befahren mit Fahrzeugen (auch mit Rettungsfahrzeug/Feuerwehr) etc. nicht zwingend erforderlich ist.

Was allerdings für eine Absenkung in Verbindung mit einer entsprechenden Beschilderung spricht, ist dass dadurch vor der Zuwegung/Zufahrt (dann wie bei den anderen Wohnanlagen) nicht mehr geparkt werden kann.

 

Wenn dem Antrag auf Bordsteinabsenkung durch die WEG zugestimmt wird, sind jedoch die erforderlichen Arbeiten von der Gemeinde (und nicht von der WEG) zu vergeben (Straßengrundstück, Gewärleistung etc.). Die WEG kann dann eine Kostenübernahmeerklärung abgeben.

 

Da eine Preisumfrage/Ausschreibung der Leistung nur erfolgen soll, wenn die Arbeit auch sicher ausgeführt wird, muss die Kostenübernahmeerklärung vorher bei der Verwaltung vorliegen.

 

Es wird geschätzt, dass die Kosten zwischen 3.000 und 4.000 Euro liegen. Es soll daher eine Erklärung bis zu einem Betrag von 4.000 Euro vorgelegt werden. Die Abrechnung erfolgt selbstverständlich mit dem dann im Wettbewerb ermittelten und abgerechneten Baupreis zzgl. einem Aufschlag von 10% für die Verwaltungsleistung.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

  1. Erläuterungen zu finanziellen Auswirkungen durch den Beschluss:

Kostenübernahme bei Zustimmung durch die WEG

 

  1. Erläuterungen zu den Haushaltsmitteln:

Keine zusätzlichen Haushaltsmittel verfügbar.


 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag, Bilder, Lageplan (2176 KB)      
Stammbaum:
K-0065/2017   Am Lainbach, Antrag auf Absenkung des Bordsteines vor der Zufahrt zur Wohnanlage Hausnr. 69 u. 71   Hauptverwaltung   Beschlussvorlage GRK
K-0152/2016-01   Am Lainbach, Antrag auf Absenkung des Bordsteines vor der Zufahrt zur Wohnanlage Hausnr. 69 u. 71; Projekteinstellung   Hauptverwaltung   Berichtsvorlage GRK