Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Vorlage - K-0074/2017  

Betreff: Errichtung eines Carports in Kochel a. See, Entenschwaige
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Heufelder, Matthias
Beratungsfolge:
Bau-, Straßen- und Umweltausschuss Vorberatung
Gemeinderat Kochel a. See Entscheidung
02.05.2017 
46. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Vormerkung
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Zu dem Bauantrag Errichtung eines Carports in Kochel a. See, Entenschwaige, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

 

 


Vormerkung:

Mit Schreiben vom 04.04.2017 (Eingang 11.04.2017) wird auf in Kochel a. See, Entenschwaige, folgendes Bauvorhaben beantragt: Errichtung eines Carports zw. Werkstattgebäude und Wohnhaus.

 

Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich und ist lt. Flächennutzungsplan „Mischgebiet“.

 

Das Vorhaben ist dort allgemein zulässig und wäre auch für sich genommen genehmigungsfrei. Da es jedoch aufgrund der beengten Platzverhältnisse im Zufahrtsbereich (und da es aufgrund der Abstandsflächenregelungen auch nicht mehr an der Grundstücksgrenze errichtet werden darf) mit dem bestehenden Werkstattgebäude und dem Haupthaus verbunden werden soll, ist lt. Aussage der unteren Bauaufsicht ein Bauantrag erforderlich.

 

Ferner soll das Dach als Pultdach hergestellt werden. Da der Anbau (ehemaliges Waschhaus) an der Werkstatt bereits mit einem Pultdach versehen ist, nimmt das geplante Vorhaben die örtliche Situation auf. Den Unterstellplatz mit einem Satteldach zu versehen wäre hinsichtlich der vorhandenen Bebauung nicht angebracht. Auch ließe sich durch den Anschluss an die vorhandene beidseitige Bebauung die Pultung auch nicht längsseits zum Haupthaus herstellen, so dass die vorgeschlagene Ausführung an der beabsichtigten Stelle die einzig verträgliche Lösung aufzeigt.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

  1. Erläuterungen zu finanziellen Auswirkungen durch den Beschluss:

Keine

 

  1. Erläuterungen zu den Haushaltsmitteln:

Entfällt.