Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Vorlage - K-0075/2017  

Betreff: Wohnhaussanierung mit Dachstuhlerhöhung in Kochel a. See, Herzogstandweg
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Heufelder, Matthias
Beratungsfolge:
Bau-, Straßen- und Umweltausschuss Vorberatung
Gemeinderat Kochel a. See Entscheidung
02.05.2017 
46. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Vormerkung
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Zu dem Bauantrag auf Wohnhaussanierung mit Dachstuhlerhöhung auf in Kochel a. See, Herzogstandweg, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

 

 


Vormerkung:

Mit Schreiben vom 11.04.2017 (Eingang 13.04.2017) wird auf in Kochel a. See, Herzogstandweg, folgendes Bauvorhaben beantragt: Wohnhaussanierung mit Dachstuhlerhöhung

Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich und ist lt. Flächennutzungsplan „Fläche für Wohnbaufläche“ und daher allgemein zulässig.

 

- Art der Bebauung:

Keine Änderung.

 

- Maß der baulichen Nutzung:

Das Maß der baulichen Nutzung bestimmt sich nach der absoluten Größe (Höhe, Breite, Tiefe, Geschosszahl) und dem Verhältnis der Grundfläche zur vorhandenen Freifläche. Die neue Dachhöhe mit 6,92 m ist im Rahmen des ortsüblichen. Ferner ist auch eine zweigeschossige Bauweise ortsüblich.

Andere Belange ändern sich nicht.

 

- Überbaubare Grundstücksfläche:

Keine Änderung

 

- Einordnung der Bauweise:

Keine Änderung.

 

- Prüfung hinsichtlich bodenrechtlicher Spannungen:

Es ist nicht davon auszugehen, dass durch das Vorhaben bodenrechtliche Spannungen entstehen

 

- Rücksichtnahmegebot:

Keine Belange berührt.

 

- Erschließung:

Die Erschließung ist gesichert / keine Änderung.

 

- Wahrung der Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse:

Das Vorhaben würde den Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnissen nicht entgegenstehen.

 

- Ortsbild:

Eine Beeinträchtigung des Ortsbildes wird durch das Vorhaben nicht entstehen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

  1. Erläuterungen zu finanziellen Auswirkungen durch den Beschluss:

Keine.

 

  1. Erläuterungen zu den Haushaltsmitteln:

Entfällt.