Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Vorlage - K-0079/2017  

Betreff: Gemeinderat Kochel a. See; Ausscheiden eines Mitgliedes des Gemeinderates, Bestimmung des Nachrückers
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Lutterer, Nicole
Beratungsfolge:
Gemeinderat Kochel a. See Entscheidung
02.05.2017 
46. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Vormerkung
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Die Ablehnung des Amtes durch Hr. Günter Tochtermann wird zur Kenntnis genommen. Als Nachrücker des Wahlvorschlag Nr. 02 Kennwort „Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)“ ist Hr. Norbert Warga zu vereidigen.

 

 


Vormerkung:

Hr. Gemeinderatsmitglied Weißenborn hat auf Grund der Aufgabe seines Wohnsitzes im Gemeindegebiet der Gemeinde Kochel a. See seine Wählbarkeit i. S. d. Art. 21 Abs. 1 Nr. 3 GLKrWG verloren, was nach Art. 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GLKrWG zum Verlust des Amtes als Mitglied des Gemeinderates führte.

Auf dem Wahlvorschlag Nr. 02 Kennwort „Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)“ zur Kommunalwahl 2014 ist Hr. Günter Tochtermann der Listennachfolger zum Nachrücken in den Gemeinderat. Dieser hat formgerecht erklärt, die Wahl aus persönlichen Gründen nicht annehmen zu können. Hiermit hat Hr. Tochtermann die Übernahme des Amtes gem. Art. 48 Absatz 1 Satz 2 GLKrWG abgelehnt.

Der nachfolgende Listennachfolger des Wahlvorschlag Nr. 02 zum Nachrücken in den Gemeinderat ist Herr Norbert Warga. Dieser hat formgerecht erklärt, die Wahl anzunehmen und wird daher unter TOP 2.2. als neues Gemeinderatsmitglied vereidigt.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

  1. Erläuterungen zu finanziellen Auswirkungen durch den Beschluss:

Keine.

 

  1. Erläuterungen zu den Haushaltsmitteln:

Keine.