Vorlage - K-0082/2017
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Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt die folgende Haushaltssatzung sowie den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 mit Anlagen und Bestandteilen sowie dem Beteiligungsbericht.
Vormerkung:
Der Stellenplan für das Haushaltsjahr 2017 wird bereits im nichtöffentlichen Teil der Sitzung im Detail beraten aus Rücksicht vor etwaigen Personalangelegenheiten.
Haushaltssatzung
der Gemeinde Kochel am See, Landkreis Bad Tölz - Wolfratshausen für das Haushaltsjahr 2017
Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Kochel a. See folgende
Haushaltssatzung
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Jahr 2017 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit je 9.729.600 €
und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit je 7.715.400 €
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaß-nahmen im Vermögenshaushalt sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)350 v. H.
b) für die Grundstücke (B)350 v. H.
2. Gewerbesteuer350 v. H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 500.000 € festgesetzt.
§ 6
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2017 in Kraft.
Gemeinde Kochel a. See
Kochel a. See,
Thomas W. H o l z
1. Bürgermeister
Finanzielle Auswirkungen: