Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Vorlage - K-0109/2017  

Betreff: Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in Ried, Färberweg
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Heufelder, Matthias
Beratungsfolge:
Bau-, Straßen- und Umweltausschuss Vorberatung
Gemeinderat Kochel a. See Entscheidung
27.06.2017 
48. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Vormerkung
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Zu dem Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in Ried, Färberweg, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

 

 


Vormerkung:

Mit Schreiben vom 19.05.2017 (Eingang: 29.05.2017) wird in Ried, Färbergweg, folgendes Bauvorhaben im Rahmen eines Vorbescheids beantragt: Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage.

 

Das Vorhaben liegt nach Erachten der Bauverwaltung aufgrund der umgebenden Bebauung (Abstände zwischen 60 und 70m) und auch nach unverbindlicher Rücksprache mit der Unteren Bauaufsichtsbehörde am Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen noch im unbeplanten Innenbereich und ist laut Flächennutzungsplan „Fläche für Landwirtschaft“.

 

Im Vorbescheid werden folgende Fragen aufgeworfen:

Ist das Vorhaben planungsrechtlich zulässig?

 

- Art der Bebauung:

Beantragt ist ein einzelnes Wohnhaus. Die vorhandene Bebauung in der näheren Umgebung ist durch einzeln stehende Wohnhäuser geprägt. Das Vorhaben fügt sich nach Art der Bebauung ein. Die Festsetzung des Flächennutzungsplanes mit Fläche für die Landwirtschaft ist bei einer vorhandenen Baulücke im Innenbereich unbeachtlich.

 

- Maß der baulichen Nutzung:

Das Maß der baulichen Nutzung bestimmt sich nach der absoluten Größe (Höhe, Breite, Tiefe, Geschosszahl) und dem Verhältnis der Grundfläche zur vorhandenen Freifläche.

Aufgrund der Grundstücksgröße wird mit dem Vorhaben eine GRZ von 0,109 erreicht. Diese ist in jedem Fall im Bereich der ortsüblichen Grundstücksausnutzung.

 

- Überbaubare Grundstücksfläche:

Das Vorhaben ist innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen beantragt worden und fügt sich daher in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Es wäre jedoch noch durch die Untere Bauaufsicht abschließend zu prüfen, ob die Garage sich nicht schon außerhalb der überbaubaren Flächen bzw. bereits im Außenbereich befindet und daher an der beabsichtigten Stelle ggf. nicht zulässig wäre (s. hierzu auch das im Flächennutzungsplan aufgenommene Gehölz/Hecke).

 

- Einordnung der Bauweise:

Die Eigenart der näheren Umgebung ist durch die „offene Bauweise“ (Einhaltung von Grenzabständen, Einzelhäuser und/oder Hausgruppen) geprägt, die auch bei dem beantragten Vorhaben geplant ist.

 

- Prüfung hinsichtlich bodenrechtlicher Spannungen:

Bodenrechtliche Spannungen werden begründet, wenn durch das Bauvorhaben die gegebene Situation verschlechtert, gestört, belastet oder sonst negativ in Bewegung gebracht wird.

Es ist nicht davon auszugehen, dass durch das Vorhaben bodenrechtliche Spannungen entstehen

 

- Rücksichtnahmegebot:

Nicht berührt.

 

- Erschließung:

Die Erschließung ist gesichert.

 

- Wahrung der Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse:

Das Vorhaben würde den Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnissen nicht entgegenstehen.

 

- Ortsbild:

Eine Beeinträchtigung des Ortsbildes wird durch das Vorhaben nicht entstehen.

Es wird darauf hingewiesen, dass sich das gemeindliche Einvernehmen bzgl. der Lage des Gebäudes im Rahmen von § 34 BauGB in beiden beantragten Varianten zu erteilen wäre, da es keine planungsrechtlichen Vorgaben der Gemeinde gibt.

 

- Stellplätze:

Es werden zwei Stellplätze nachgewiesen. Die abschließende Prüfung kann nicht erfolgen, da die Berechnung hierzu nicht mit vorgelegt wurde. Diese Prüfung bleibt dem späteren Genehmigungsantrag vorbehalten.

 

Das Vorhaben fügt sich demnach in die Eigenart der näheren Umgebung ein und erfüllt damit die Kriterien für zulässige Vorhaben.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

  1. Erläuterungen zu finanziellen Auswirkungen durch den Beschluss:

Keine


 

 

Stammbaum:
K-0109/2017   Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in Ried, Färberweg   Hauptverwaltung   Beschlussvorlage GRK
K-0004/2018   Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in Ried, Färberweg (GBV K-01/2018)   Hauptverwaltung   Beschlussvorlage GRK