Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Vorlage - K-0128/2017  

Betreff: Gemeindliche Straßenbeleuchtung; Umbau und Erweiterung, Franz-Marc-Park im OT Kochel a. See
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Heufelder, Matthias
Beratungsfolge:
Bau-, Straßen- und Umweltausschuss Vorberatung
Gemeinderat Kochel a. See Entscheidung
25.07.2017 
49. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Vormerkung
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Angebot  
Projektplan  

Beschlussvorschlag:

Der Auftrag zur Erweiterung und dem Umbau der Straßenbeleuchtung im Franz-Marc-Park ist zu den angebotenen Konditionen an die Bayernwerk AG, Penzberg, zu vergeben. Erster Bürgermeister Thomas W. Holz wird zur Auftragsvergabe ermächtigt und beauftragt, sofern die Kostenübernahme für die Investitionskosten vorliegt.

 

 


Vormerkung:

Von Seiten der Leitung des Franz Marc Museums ist im Zuge der Umgestaltung und erweiterten Nutzung des Franz Marc Parks der Wunsch an die Gemeinde Kochel a. See herangetreten worden, auch die Wegbeleuchtung zu optimieren.

 

Hierfür wurde ein Beleuchtungskonzept vorgelegt und gemeinsam mit den Verantwortlichen der Bayernwerk AG die Umsetzbarkeit erörtert. Die Kosten hierfür werden von der Franz Marc Museumsgesellschaft mbH übernommen. Dies wurde bereits mündlich zugesagt. Die schriftliche Bestätigung steht noch aus. Da die Beleuchtungsanlage im Eigentum der Gemeinde Kochel a. See steht und auch von der Gemeinde betrieben wird, können die Umbauarbeiten nur von der Gemeinde beauftragt werden.

 

Die Beleuchtungskosten, Wartung und Reparatur der Lampen obliegen der Gemeinde Kochel a. See (Bestandteil des Wartungsvertrages Straßenbeleuchtung). Dies auch vor dem Hintergrund, dass der Parkweg innerorts als Verbindungsweg genutzt wird und auch außerhalb der Öffnungszeiten der Öffentlichkeit als Park und Wegeverbindung bereitsteht.

Durch den Umbau würde die Qualität deutlich steigen. Außerdem würden die Stromkosten bei der Gemeinde niedriger ausfallen. Die neuen Lampen würden dann in das Wartungsprogramm der Straßenbeleuchtung mit aufgenommen werden.

 

Die Kosten für die Baumaßnahme liegen im Bereich der freihändigen Vergabe. Es wurde nur ein Angebot von der Bayernwerk AG eingeholt, da die Lampen teilweise in deren Eigentum sind und durch die alte „Werksbeitrag-Regelung“ (30% Rabatt auf den Baupreis) nicht damit zu rechnen ist, dass ein weiterer Wettbewerb günstigere Preise am Markt erzielen würde bzw. der damit verbundene Aufwand nicht im wirtschaftlichen Verhältnis zum Nutzen steht.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

  1. Erläuterungen zu finanziellen Auswirkungen durch den Beschluss:

Investition: Keine

Laufend: Reduzierung der Verbrauchskosten durch Einsatz von LED

 

  1. Erläuterungen zu den Haushaltsmitteln:

Entfällt.


 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Angebot (565 KB)      
Anlage 2 2 Projektplan (265 KB)