Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Vorlage - K-0064/2016  

Betreff: Helmut Reindl; Neubau von sechs Garagen in Walchensee, Ringstraße
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Heufelder, Matthias
Beratungsfolge:
Gemeinderat Kochel a. See Entscheidung
15.03.2016 
32. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See (Nr. 04/2016) ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Vormerkung
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Zum Bauantrag von Helmut Reindl auf Neubau von sechs Garagen auf Fl.Nr., 3208/6 in Walchensee, Ringstraße, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

 

 


Vormerkung:

Mit Schreiben vom 03.03.2016 (Eingang: 03.03.2016) beantragt Herr Helmut Reindl den Neubau von sechs Garagen auf Fl.Nr. 3208/6, Ringstr. 24, 26, in Walchensee.

 

Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich und ist lt. Flächennutzungsplan Allgemeinde Wohngebiet und an der beabsichtigten Stelle allgemein zulässig.

 

Der Antrag ist für eine Behandlung in der Bau- Straßen- und Umweltausschusssitzung zu spät eingegangen. Da es sich aber „nur“ um eine Garagenanlage handelt, hat dieses Gremium den Antrag unter TOP „Mitteilungen und Anfragen“ behandelt, damit der Beschluss noch in der März-Sitzung des Gemeinderates gefasst werden kann. Damit soll die Genehmigung nicht unnötig lange dauern.

 

- Art der Bebauung:

Garagenanlagen mit mehreren Einheiten sind in der Umgebung bereits vorhanden. Die Anlage fügt sich daher ein.

 

- Maß der baulichen Nutzung:

Das Maß der baulichen Nutzung wird durch das Vorhaben nur unwesentlich erhöht und es ist davon auszugehen, dass sich das Vorhaben daher einfügt.

 

- Überbaubare Grundstücksfläche:

Das Vorhaben liegt im Bereich der überbaubaren Gundstücksfläche.

 

- Einordnung der Bauweise:

Die Eigenart der näheren Umgebung ist durch die „Offene Bauweise( Einhaltung von Grenzabständen, Einzelhäuser und/oder Hausgruppen) geprägt, die auch bei dem beantragten Vorhaben geplant ist.

 

- Prüfung hinsichtlich bodenrechtlicher Spannungen:

Es ist nicht davon auszugehen, dass durch das Vorhaben bodenrechtliche Spannungen entstehen

 

- Rücksichtnamegebot:

Die Prüfung hinsichtlich des „Rücksichtnamegebotes“ entfällt aufgrund der Unzulässigkeit des Vorhabens hinsichtlich der Baugrenzen.

 

- Erschließung:

Die Erschließung ist gesichert.

 

- Wahrung der Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse:

Das Vorhaben würde den Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnissen nicht entgegenstehen.

 

- Ortsbild:

Eine Beeinträchtigung des Ortsbildes wird durch das Vorhaben nicht entstehen.

 

- Stellplätze:

Prüfung entfällt.

 

Das Vorhaben erfüllt die Kriterien für zulässige Vorhaben nach § 34 (1) BauGB.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

- keine