Vorlage - K-0249/2016-01-01-01
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Beschlussvorschlag:
Dem Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 25 - Am Kleinfeld mit Stand vom 10.09.2017 wird gebilligt. Die Verwaltung wird auf Grundlage von § 13b BauGB mit der Auslegung nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Ziffer 2 BauGB und mit der Durchführung der Beteiligung nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB beauftragt.
Vormerkung:
Für den Bebauungsplan Nr. 25 - Am Kleinfeld liegt der erste Planentwurf vor..
Hierbei ist besonders zu erwähnen, dass ein Teilbereiches des Von-Aufseß-Weges mit in den Geltungsbereich aufgenommen werden muss, damit dargestellt werden kann, wie sich die Gemeinde irgendwann in der Zukunft die Erschließung vorstellen könnte. Hierbei ist wichtig, dass die straßenmäßige Erschließung auf jeden Fall in der Planung ausreichend dargestellt werden muss.
Allerdings soll bereits an dieser Stelle darauf hingewiesen werden, dass der oder die Eigentümer der an den Weg angrenzenden Flächen hierbei weder verkaufen müssen noch die Gemeinde sich die Flächen „aneignet“. Vielmehr wird lediglich dargestellt, wie man sich die Erschließung einmal in der Zukunft vorstellt. Ferner würde die Festsetzung ein Vorkaufsrecht an den Straßenflächen begründen. Dadurch könnte man die benötigten Teilflächen bei einem Verkauf von Grundstücken für die Gemeinde sichern.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine.
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | B-Plan Am Kleinfeld Vorentwurf 10-09-17 (137 KB) | ||||
2 | Begründung Am Kleinfeld 10-09-17 (451 KB) |
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